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Von Marina Mai 20.10.2010 / Berlin / Brandenburg

Bußgeld für Medienkonferenz vor NPD-Konzert

Hans Erxleben soll für kurzfristige PK zahlen / Demokratie-Bündnissprecher sieht Pressefreiheit in Gefahr

Das NPD-Konzert am 18. September in Schöneweide hat ein juristisches Nachspiel: Nicht für die Nazis oder die rechten Bands, sondern für den Sprecher des Bündnisses für Demokratie und Toleranz im Bezirk Treptow-Köpenick, Hans Erxleben. Der muss möglicherweise eine Geldbuße in noch nicht festgelegter Höhe zahlen. Die Polizei beabsichtigt, so stand es in einem Schreiben des Berliner Polizeipräsidenten, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen ihn einzuleiten und bittet Erxleben zu einer Anhörung. Sein Delikt: Er hat für die Pressekonferenz zur Vorbereitung auf die Proteste gegen Rechts keinen Antrag auf Sondernutzung von öffentlichem Straßenland angemeldet und keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Pressekonferenz fand drei Tage vor dem Nazikonzert auf dem Bahnhofsvorplatz Schöneweide statt.

Der sehr korrekte 63-jährige Erxleben hatte sowohl Polizei als auch Bezirksamt über die Pressekonferenz unter freiem Himmel vorab informiert, aber keine Genehmigung eingeholt. Neben LINKEN-Landeschef Klaus Lederer gehörte Stadtrat Dirk Retzlaff (SPD) zu den Rednern. Dass die Pressekonferenz sehr kurzfristig einberufen und auf einem öffentlichen Platz veranstaltet wurde, ist unüblich, liegt aber an der Geheimhaltetaktik der Innenverwaltung: Die hatte erst wenige Tage vor dem Nazi-Konzert den genauen Ort bekannt gegeben. Das Bündnis gegen Rechts, das in Sicht- und Hörweite der NPD protestieren wollte, konnte erst dann seine genaue Demonstrationsroute mit der Polizei abstimmen und die Berliner Öffentlichkeit über die Orte informieren. Anträge auf Sondernutzung von öffentlichem Straßenland »müssen normalerweise drei bis vier Wochen vor einer Veranstaltung eingereicht werden. Das ist bei kurzfristig einberufenen Pressekonferenzen nicht möglich.« Würde er jetzt bestraft werden, so Erxleben, »dann steht die Pressefreiheit in Gefahr«.

Für Presserechtsanwalt Johannes Eisenberg ist das Bußgeldverfahren »absurd« und eine Verletzung des im Grundgesetz garantierten Rechts auf freie Meinungsäußerung. »Straßen dienen nicht nur dem Verkehrsfluss, sondern auch der Kommunikation. Und solange es nicht verboten ist, sich dort zu unterhalten, braucht man auch für eine Pressekonferenz keinen Antrag auf Sondernutzung zu stellen.«

Polizeisprecher Millert sieht das anders: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hätte den Anmelder bereits im Vorfeld auf die Erlaubnispflicht hingewiesen. »Am betreffenden Tag und Ort hat er keine Sondernutzungserlaubnis vorweisen können, was in der Konsequenz die Fertigung einer Ordnungswidrigkeitenanzeige zur Folge hatte.« Vom Bezirksamt, das für Ordnungswidrigkeiten eigentlich zuständig wäre, war gestern keine Stellungnahme zu erhalten.

Auch Klaus Lederer spricht von »einem abenteuerlichen Vorgang durch die Polizei, den wir uns nicht bieten lassen«. Lederer, der auch Anwalt ist, bekundete sein Interesse, Erxleben juristisch zu vertreten.

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