Die Gewinngarantie, also die »umfassende Ausgleichsverpflichtung des Landes gegenüber den Privaten im gesamten Paragraphen 23 des Teilprivatisierungsvertrages von 1999«, ist für Wirtschaftssenator Harald Wolf (LINKE) die entscheidende Ursache des Übels stets noch steigender Berliner Wasserpreise.
Berlin hätte nach dem Abschluss des Teilprivatisierungsvertrages nur die Wahl gehabt, den Privaten entgangenen Gewinn aus dem eigenen Gewinnanteil oder dem Landeshaushalt zu erstatten oder eine Vereinbarung zu schließen, welche den Gewinn der Privaten in der Höhe sicherte, erläuterte er gestern ND. »Oder anders gesagt: Berlin hatte die Wahl, den Berliner Steuerzahler oder den Tarifkunden zur Kasse zu bitten.« Dies und nicht, dass ein Passus über eine feste (automatische) Verzinsung als verfassungswidrig erkannt und 2004 im Gesetz neu geregelt werden musste, sei das Grundproblem.
Damit konterte der Wirtschaftssenator in dem durch die Veröffentlichung der geheimen Verträge angeheizten Streit um die Berliner Wasserpreise Anschuldigungen der Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Abgeordnetenhaus, Ramona Pop und Volker Ratzmann. Sie hatten offenbar schon mal Wellen im anlaufenden Wahlkampf machen wollen und Wolf die steigenden Wassertarife direkt angelastet: »Dass die Wasserpreise seit Jahren steigen können, geht auf das Konto von Harald Wolf.«
Hoffnung auf Klarstellung der Verantwortung für das »Beute- und Raubzugprojekt« Wasserprivatisierung hatte zuvor der Landesvorsitzende der Linkspartei Klaus Lederer mit der Offenlegung der Geheimverträge verbunden. Abseits von Mythen und Verschwörungstheorien werde klar, dass die gegenwärtigen Probleme ihren Ursprung in den Verträgen von 1999 und damit beim Diepgen-Senat der Großen Koalition von CDU und SPD hätten.
Angesichts des ohnehin starken Sparzwangs war die 2004 eingefügte Formel der Versuch, die festgeschriebenen Gewinne der Privaten auch über die Wasserpreise zu leisten. Lederer kündigte an, dass sich der rot-rote Senat auch weiterhin für eine – legale – Offenlegung der Wasserverträge einsetzen werde. Das sei auch mit Blick auf das Informationsfreiheitsgesetz nicht überflüssig geworden.
Der LINKEN sei kein Vorwurf zu machen, erklärte Thomas Rudek, Sprecher des Berliner Wassertisches. Sie hätte die Teilprivatisierung nicht gemacht. Dass sei Schwarz-Rot gewesen. Rot-Rot habe sie allerdings weiter umgesetzt.
Die Geheimverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe im Jahr 1999, unter Verantwortung des CDU-SPD-Senats unterzeichnet, erregten seit langem den Unmut der Berliner. Etwa 280 000 Berliner hatten dafür in einem Volksbegehren unterschrieben, welches der Berliner Wassertisch initiierte.
Mehr
Wenn Dr. Klaus Lederer ankündigt, dass sich der rot-rote Senat auch weiterhin für eine - legale - Offenlegung der Wasserverträge einsetzen werde, so müsste er erstmal erklären, warum der Senat das Volksbegehren als unzulässig abschmetterte und erst der Verfassungsgerichtshof die Rechtmäßigkeit bestätigen musste. Auch müsste er erklären, warum der Senat Geld (Steuergelder, Wasserkundengelder) für Rechtsanwaltshonorare ausgibt, um vor dem Landesverfassungsgericht die Klage einer Abgeordneten auf Akteneinsicht abzuweisen. Sieht so das Sich-Einsetzen des Senats für eine Offenlegung der Wasserverträge aus? Sehen die Genossen Lederer und Wolf nicht, dass sie mit diesem doppelten Spiel die Glaubwürdigkeit der (Berliner) LINKEN aufs Spiel setzen? Man muß sich auch immer bei all dem vor Augen halten, dass diese Genossen bei ihrem Agieren den Inhalt der Verträge kennen und von schützenswerten Interessen der Privatinvestoren sprechen. Die Interessen der Berliner Wasserkunden sind offensichtlich nicht so schützenswert.
Aktuelle Ausgabe: 25.05.2012
Sind Frauen die besseren Politiker?
Preis: 15,90 €
Preis: 11,95 €
Werbung:
Werbung: