ND: Die deutsche Ärzteschaft diskutiert über eine Liberalisierung des Berufsrechts. Der Präsident der Bundesärztekammer hat gesagt, es könne nicht länger daran festgehalten werden, dass die Beihilfe zum Suizid als unethisch verboten sei, während sie nach dem Strafrecht nicht verfolgt werde. Klingt das nicht nachvollziehbar?
Brysch: Wenn Standesrecht nur noch Strafrecht abbildet, dann wäre die Bundesärztekammer überflüssig. Vor einer Woche hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gegen einen Arzt aufgehoben, der mit Zitronensaft Wunden desinfiziert hat. Für eine Verurteilung ist der Nachweis nötig, dass ein Patient allein aufgrund dieser Methode gestorben ist. Das mag schwer sein, aber deshalb ist doch Zitronensaft künftig nicht zulässig. Nicht alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Soweit bekannt, soll in den neuen Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung klargestellt werden, dass Beihilfe zum Suizid »nicht zu den ärztlichen Aufgaben« gehört. Sie solle aber möglich sein, wenn dies der Arzt mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Misstrauen Sie den Ärzten?
Es geht nicht um Misstrauen, sondern um eine ethische Grundregel, dass der Arzt nicht tötet oder eine Selbsttötung begleitet. Statt an dieser Stelle die Tore zu öffnen, müssen Schwerstkranke eine professionelle Sterbebegleitung erhalten. Die bekommen nur 14 Prozent.
Finden Sie Suizid legitim?
Ja, das ist eine individuelle Entscheidung. Eine humane Gesellschaft sollte darüber nicht urteilen. Aber sie darf Suizid auch nicht als Modell anbieten. Sie muss Hilfsangebote unterbreiten, um Not und Leiden zu lindern.
Was ist, wenn einer trotz bester Palliativmedizin seinem Leben ein Ende setzen will, es aber nicht allein tun kann? Was ist mit dessen Recht auf Selbstbestimmung?
Jeder hat das Recht auf Sterben – auch durch Unterlassen einer Therapie. Es gibt aber kein Recht auf Tötung. Einzelfallgerechtigkeit kann nicht in eine ethische Regel gefasst werden. Wer jetzt das Standesrecht ändern will, muss Richtlinien zur Suizidbegleitung verfassen. Und die müssten so etwas wie einen »Leidenskatalog« enthalten: Wer hat das Recht, von einem Arzt bei der Selbsttötung unterstützt zu werden und wer nicht? So etwas ist unmöglich. Leiden lässt sich nicht objektivieren. Manche haben Angst, allein zu sein, andere wollen dem Krebs oder der Demenz entkommen. Leiden ist immer etwas individuelles. Tötungswunsch und weiterleben wollen liegen oft sehr nah nebeneinander.
Der Arzt sollte also auch den ausdrücklichen Wunsch eines Patienten nicht erfüllen?
Das Grundproblem bleibt: Es müsste genau definiert werden, was Leiden ist. Denn sonst müsste jeder Entscheidung zum Suizid nachgegeben werden – es gibt rund 200 000 Versuche im Jahr. Dann würde jeder Notarztwagen im Hof bleiben, wenn es heißt, eine Person hat mit Tabletten versucht, sich das Leben zu nehmen. Das ist die Konsequenz, wenn sich die Hilfeleistungsethik verändert.
Jeder dritte Arzt soll bereit sei, bei einer Selbsttötung zu assistieren. Wie erklären Sie sich den Kurswechsel der Ärzte?
Ärzte haben auch nur das durchschnittliche gesellschaftliche Bewusstsein. Und da tauchen bei uns Kranke und Alte fast immer nur als Probleme auf. Sobald jemand andersartig ist oder als andersartig definiert wird, grenzen wir ihn ziemlich schnell aus. Kranke Menschen spüren deutlich, dass wir im Zusammenhang mit Alter nur über Kosten reden. Das beeinflusst im Übrigen auch den Wunsch nach dem Lebensende.
Fragen: Ines Wallrodt
Aktuelle Ausgabe: 25.05.2012
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