Berlin (ND-Lambeck). Die jahrzehntelange Beobachtung des Bremer Rechtsanwalts und Publizisten Rolf Gössner durch den Verfassungsschutz (VS) war von Anfang an rechtswidrig. Dies entschied das Kölner Verwaltungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Gössner geriet bereits im Jahre 1970 ins Visier der Schlapphüte. Gegen die Bespitzelung durch den Verfassungsschutz hatte Gössner bereits im Frühjahr 2006 Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Im Jahr 2008 teilte der Geheimdienst Gössner schließlich mit, dass man seine Beobachtung nach 39 Jahren eingestellt habe und alle über ihn erhobenen Daten »löschungsreif« seien. Dabei galt Gössner selbst nicht als »Extremist«. Seine Beobachtung erfolgte auf Grundlage einer von der Behörde konstruierten »Kontaktschuld«. Man interessierte sich für Gössners berufliche Kontakte zu angeblich »linksextremistisch beeinflussten« Gruppen, Veranstaltern und Presseorganen. Dazu zählte die Kölner Behörde auch »Neues Deutschland«.
Rolf Gössner, der auch als stellvertretender Richter am Bremer Staatsgerichtshof arbeitet, zeigte sich am Donnerstag erleichtert über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes: »Dieses Urteil ist eine herbe Niederlage für den Inlandsgeheimdienst, dessen geheime Dauerüberwachungstätigkeit in vollem Umfang für unverhältnismäßig und rechtswidrig erklärt wird.«
Aktuelle Ausgabe: 25.05.2012
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