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Von Martin Kröger 16.02.2011 / Berlin / Brandenburg

Wolf flutet Wasser-Informationen

Nach Volksentscheid Prüfung aller Dokumente und Offenlegung von vier weiteren Verträgen beschlossen

Das Votum von über 660 000 Berlinern beim Volksentscheid zum Wasser hat den rot-roten Senat nachhaltig beeindruckt. »Das Instrument der direkten Demokratie ist nicht angenehm für Regierende, aber genau das haben wir politisch gewollt«, erklärte Wirtschaftssenator Harald Wolf (LINKE) gestern bei einer Pressekonferenz im Roten Rathaus. Zuvor hatte der Senat über die Auswirkungen des ersten erfolgreichen Volksentscheids zur Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe (BWB) beraten.

Als Konsequenz aus der Volksabstimmung will die rot-rote Koalition wahrscheinlich schon zum kommenden Donnerstag vier weitere Verträge auf der Internetseite des Finanzsenats offenlegen. Diese Papiere waren am Freitag noch als »konzerninterne« Kontrakte deklariert worden. »Auch diese Verträge werden offengelegt, obwohl sie nicht unter den Gesetzestext des Volksentscheids fallen«, sagte Wolf. Der Wirtschaftssenator betonte noch mal, dass der Senat alle die Teilprivatisierung der BWB betreffenden Verträge bereits im November 2010 veröffentlicht habe. Bei den neuen Kontrakten handelt es sich dagegen um Abmachungen, an denen weder das Land Berlin noch die privaten Investoren RWE und Veolia beteiligt waren. Dennoch würden sie offengelegt um des »Rechtsfriedens Willen«, so der Wirtschaftssenator.

Damit künftig nicht weiter tröpfchenweise Informationen zu den Wasserbetrieben an die Öffentlichkeit sickern, hat der Senat darüber hinaus beschlossen, eine unabhängige Kommission einzusetzen, die in den nächsten Monaten alle vorhandenen Unterlagen prüfen soll. Nach Abschluss dieses Prozesses soll dann von dieser neutralen Instanz entschieden werden, was noch an Papieren veröffentlicht werden muss. Mit diesem Vorgehen will der Senat dem »Klima des Misstrauens« entgegentreten. »Wir wollen Transparenz herstellen«, erklärte Wolf.

Einen Schwenk vollzieht die Regierungskoalition bezüglich ihrer Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Volksentscheides. Bedenken insbesondere an der Nichtigkeitsklausel des Volksgesetzes bestehen zwar weiter, eine Klage vor dem Berliner Landesverfassungsgericht will Rot-Rot aber nicht einreichen. »Wir wollen nicht den Anschein erwecken, den Volksentscheid juristisch auszuhebeln«, erläuterte Wolf die Entscheidung, davon abzusehen. Ein weiteres Argument, auf eine juristische Auseinandersetzung zu verzichten, ist für Rot-Rot die Einmaligkeit der Situation: Bei künftigen Volksentscheiden wäre nämlich gesichert, die Verfassungsmäßigkeit noch vor der Abstimmung gerichtlich festzustellen. Und in dem vorliegenden Fall, so Wolf, seien mit der Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bereits alle Forderungen erfüllt. Überhaupt will der Senat sich ab sofort auf die Rekommunalisierung konzentrieren. Dazu sollen mit zinsgünstigeren Darlehen die von RWE angebotenen Anteile zurückgekauft werden. Auch mit dem anderen Investor, der französischen Veolia, soll eine »neue vertragliche Grundlage« ausgehandelt werden. Durch den dadurch gewonnenen Einfluss hofft Wolf, die Wasserpreise senken zu können. Dass sich die Privaten dagegen sperren könnten, glaubt der Wirtschaftssenator nicht: »Auch die Investoren haben verstanden, dass das nicht nur der politische Wille einiger linker Ideologen im Senat ist, sondern der Berliner.«

Beim Berliner Wassertisch, dem Initiator des Volksentscheids, sieht man das Maßnahmenpaket des Senats mit Skepsis. »Wir fordern eine eingehende Prüfung durch das Abgeordnetenhaus und eine Anhörung von unabhängigen Experten«, sagt Sprecher Michel Tschuschke. Genau, wie es im Gesetz festgeschrieben ist.

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