Sollte parteischädigendes Verhalten in der LINKEN per Satzung geahndet werden?

Die Satzung der saarländischen Linkspartei sorgt für reichlich Aufregung. Darin wird es als Ordnungsverstoß bezeichnet, wenn Parteimitglieder die Medien nutzen, um die Partei oder andere Mitglieder zu diffamieren. Außerdem wird die Möglichkeit eingeräumt, Mitgliedern »in schwerwiegenden Fällen« bis zur Entscheidung über einen Parteiausschluss die Rechte zu entziehen. Das stößt in der Bundespartei zum Teil auf herbe Kritik. Die Bundesschiedskommission beanstandete die Paragrafen vor wenigen Wochen. Dennoch: Der Landeschef der Saar-LINKEN, Rolf Linsler, kündigte an, auf dem Parteitag im Oktober entsprechende Anträge zur Änderung der Bundessatzung zu stellen.

Parteidisziplin – wenn sie doch nur von allein käme!
Parteidisziplin – wenn sie doch nur von allein käme!
Wolkenhafte Formulierung in der Bundessatzung Von Rolf Linsler

An sich ist es kein großer Aufreger: In der Satzung des saarländischen Landesverbandes steht nichts, was nicht auch vom Parteiengesetz gedeckt wäre. Dass der Landesvorstand in dringenden und schwerwiegenden Fällen mit Zweidrittel-Mehrheit entscheiden kann, dass die Rechte eines Mitglieds bis zu einer endgültigen Entscheidung der Schiedskommission vorerst ruhen, ist absolut nichts Neues. Fast Wortgleiches steht in den Satzungen anderer Parteien. Die SPD hat sogar definiert, wer gegen die Statuten, die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstößt, nämlich »wer das Gebot der innerparteilichen Solidarität außer Acht lässt oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig macht«, oder »wer beharrlich Beschlüssen des Parteitages oder der Parteiorganisation zuwider handelt«.

Wir haben in unsere Satzung auch geschrieben, dass ein Mitglied sich bei der Schiedskommission nicht von jema...




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