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Von Martin Kröger 26.04.2011 / Berlin / Brandenburg

Aufklären gegen Lohndumping

Ab dem kommenden 1. Mai gilt auch in Berlin die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Osteuropäer

Der polnische Bauarbeiter kam verzweifelt in die Beratungsstelle des DGB Berlin-Brandenburg. Er und seine drei Kollegen, erzählte der Mann, würden bereits seit drei Monaten auf einer Baustelle in der Nähe des Berliner Hauptbahnhofs schuften und außer einem Taschengeld keinen Lohn erhalten. Dabei waren dem Mann von einem Vermittler in Polen, bei dem er sich auf eine Zeitungsannonce hin beworben hatte, zehn Euro versprochen worden. Ein »klarer Fall von Menschenhandel«, urteilte der Anwalt der Beratungsstelle.

Lohndumping und Ausbeutung dürften mit dem Wegfall der Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit am 1. Mai weiter zunehmen, nämlich dann, wenn geschätzte zusätzliche 30 000 Arbeitskräfte aus osteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU nach Berlin kommen, um hier zu arbeiten.

Bei den Berliner Bauunternehmen sorgt die Arbeitnehmerfreizügigkeit für gemischte Gefühle. Nach einer aktuellen Umfrage der Fachgemeinschaft Bau, die die Interessen der mittelständischen Bauwirtschaft vertritt, sehen 71 Prozent der Baubetriebe die erwartete »Billigkonkurrenz« als »Hauptproblem 2011«. Immerhin 52 Prozent treibt zudem die Sorge vor »Schwarzarbeit am Bau« um.

»Wir befürchten, dass durch die vollständige Arbeitsmarktöffnung wenig Positives und viel Negatives auf die Baubetriebe zukommt«, erklärt Kaspar-Dietrich Freymuth, der Präsident der Fachgemeinschaft Bau. Er befürchtet vor allem, dass der Preiswettbewerb die Qualität der Bauleistungen verschlechtern werde und Unternehmen wegen der neuen Konkurrenz in die Insolvenz gehen müssen. Denn trotz der für alle gültigen Mindestlohnbestimmungen seien die osteuropäischen Betriebe durch niedrigere Steuern und Sozialabgaben begünstigt.

Während im Baubereich die Sorgen überwiegen, sieht es in weiteren Wirtschaftsbereichen anders aus. Die Mehrzahl von 76,2 Prozent der Berliner Firmen erwartet nach einer Umfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) unter 317 Mitgliedsunternehmen keine »gravierenden Veränderungen«. Im Gegenteil. »Vor allem Branchen, die mit der Fachkräftesicherung bereits akut herausgefordert sind, etwa Dienstleistungs- und Industrie- oder Gastronomiebetriebe, sehen in der neuen Regelung die Chance, qualifizierte Mitarbeiter zu finden«, sagt der Hauptgeschäftsführer der Berliner Industrie- und Handelskammer (IHK), Christian Wiesenhütter. Um dem Problem des Fachkräftemangels zu begegnen, würde die kommende Neuregelung indes nicht ausreichen. Die IHK wünscht sicht zudem, dass der Zuzug von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern erleichtert wird.

Für Arbeitssenatorin Carola Bluhm (LINKE) heißt Arbeitnehmerfreizügigkeit, Chancen zu sichern und Risiken zu minimieren. Zu begrüßen sei unter anderem die bessere Rechtstellung der Betroffenen, die von der neuen Möglichkeit der legalen Arbeitsmigration profitieren würden. Gleichzeitig sollen aber Opfer schlechter Arbeitsbedingungen besser geschützt werden. »Berlin ist fest entschlossen, seine Kultur des Willkommens, zu der eine leicht zugängliche Informations- und Unterstützungsarbeit gehören, weiter auszubauen«, sagt Bluhm. Derzeit würden Strategien entwickelt, um die Arbeitnehmer zu schützen. Über Rechte klärt etwa ein Informationsblatt auf, das in 14 Sprachen gedruckt wurde.

Angesichts des hohen Aufklärungs- und Beratungsbedarfs hat der DGB in Kooperation mit einer der Migrationsberatungsstellen für entsandte Arbeitnehmer eine Anlaufstelle eingerichtet. »Diese hat«, so die DGB-Bezirksvorsitzende von Berlin-Brandenburg, Doro Zinke, »die Aufgabe, Arbeitnehmer, die vorübergehend in Berlin tätig sind, in arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Fragen zu informieren, zu beraten und zu unterstützen.« Die beiden Mitarbeiter bringen natürlich auch die entsprechenden Sprachkenntnisse mit. Zinke betont aber, dass auch die Berliner Beschäftigten von der Anlaufstelle etwas haben. »Vom Schutz vor missbräuchlichen Arbeitsbedingungen profitieren sowohl die Beschäftigten als auch die Arbeitgeber, die die gesetzlichen und tariflichen Arbeitsstandards einhalten.«

Telefonnummer des DGB-Beratungsbüros 030-21 240-145


Stichwort: Arbeitnehmerfreizügigkeit

Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zählt zu den vier Grundfreiheiten des Gemeinsamen Binnenmarktes der Europäischen Union (EU). Deutschland hat diese Freizügigkeit für Arbeitnehmer wegen des hohen Einkommensgefälles zwischen alten und neuen EU-Mitgliedstaaten vorübergehend eingeschränkt.

Dies betrifft derzeit noch zehn EU-Beitrittsländer. Ende April fallen die Beschränkungen für acht dieser Länder weg. Damit brauchen Arbeitnehmer aus den acht osteuropäischen EU-Beitrittsländern des Jahres 2004 – Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn – vom 1. Mai an keine Arbeitserlaubnis für Deutschland mehr. dpa

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1 Kommentar zu diesem Artikel

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  • Wurstarzt, 26. Apr 2011 08:32

    Osteuropäer reißen sich um Billigjobs in Germanien

    Ohne Mindestlohn ist für einen Deutschen Arbeitnehmer eine Beschäftigung unter 10 Euro fraglos weder rentabel noch akzeptabel. Ich begrüße es daher das die Billigjobs nun primär an Osteuropäer gehen werden die Lohnsklaverei als selbstverständlich empfinden. Evtl läßt die Aussicht auf die Deutsche Staatsbürgerschaft manchen so einiges ertragen.

    • Permalink

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