Der rot-rote Senat setzt den Wasser-Volksentscheid um. Auf Vorlage des Finanzsenators Ulrich Nußbaum (parteilos) wurde am Dienstag in der Senatssitzung beschlossen, dass die »entsprechenden Unterlagen« zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) aus dem Jahr 1999 nun dem Abgeordnetenhaus zugeleitet werden. Im Landesparlament sollen, so sieht es das von über 660 000 Berlinern am 13. Februar verabschiedete Gesetz vor, »die bestehenden Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung stehen und zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern geschlossen wurden, einer eingehenden öffentlichen Prüfung und Aussprache unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen« unterzogen werden.
Wirtschaftssenator Harald Wolf (LINKE) erklärte in der Senatspressekonferenz im Roten Rathaus, dass es sich bei den Dokumenten um den Konsortialvertrag, die dazugehörigen sechs Veränderungsvereinbarungen und das Vollzugsprotokoll von 1999 handeln würde. Es seien alle Dokumente, die die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe betreffen, so Wolf. Unklar ist jedoch, welche unabhängigen Prüfer eingesetzt werden. Darüber werde derzeit mit der Initiative des Volksbegehrens zum Wasser verhandelt, sagte Wolf. Laut Thomas Rudek, der den Gesetzestext mit dem Berliner Wassertisch formuliert hatte, werden derzeit verschiedene Optionen geprüft. Wichtig sei seiner Meinung nach, dass der Prüfungsverlauf »nachvollziehbar« ist.
Nichts Neues gibt es zu den laufenden Gesprächen mit den privaten Investoren RWE und Veolia über Rückkauf und Vertragsanpassungen. Nur: Man lasse sich nicht unter Zeitdruck setzen, sagte Wolf.
Am 18. September wurde in Berlin gewählt. Das Abgeordnetenhaus erhielt eine neue Zusammensetzung - der Senat Wird nachziehen. Fakt ist: Rot-Rot ist in Berlin Geschichte. Doch reicht es für Rot-Grün?
Detaillierte Ergebnisse siehe hier [ext. Link].
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