Sprungmarken: Inhalt, Navigation.
Suchen auf neues-deutschland.de:

Erweiterte Suche

Carsten Becker 27.05.2011 / Gewerkschaftliches

Tariflohn statt Ein-Euro-Job

Ein-Euro-Jobbern stehen Tariflöhne zu, wenn sie nachweisen können, dass ihre Tätigkeit eine reguläre Arbeitsstelle verdrängt hat. Dieses Urteil des Bundessozialgerichts (Az: B 14 AS 98/10 R) ist eine gute Nachricht für viele Billiglöhner, die Arbeiten verrichten müssen, die früher tariflich bezahlt wurden.

Geklagt hatte ein Mann aus Mannheim, der mehrere Wochen auf Ein-Euro-Basis als Umzugshelfer beschäftigt war. In zwei Instanzen war er mit seiner Klage gescheitert, nun hat er Recht bekommen. Das Bundessozialgericht verurteilte das beklagte Jobcenter, den Betrag von 149,28 Euro nachzuzahlen. Bei der Arbeitsgelegenheit fehlte das Merkmal der Zusätzlichkeit, lautete die Begründung der Richter.

Das Urteil könnte eine Klagewelle auslösen. Schließlich geht selbst der Bundesrechnungshof davon aus, dass bei etwa der Hälfte aller Ein-Euro-Jobs die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung fehlen. In vielen Fällen lässt sich unschwer nachweisen, dass damit tariflich bezahlte Arbeitsplätze ersetzt wurden. Oft wird diese Absicht nicht einmal notdürftig kaschiert, obwohl offiziell Ein-Euro-Jobs nur bei Stellen Anwendung finden sollten, die es sonst gar nicht geben würde. Darauf hat der Bezirksvorsitzende der IG BAU Berlin, Erhard Strobel, hingewiesen. Seine Gewerkschaft bietet Ein-Euro-Jobbern Rechtsschutz beim Einklagen von Tariflöhnen an.

Das Kriterium der Zusätzlichkeit wurde nicht ernst genommen, weil die Jobcenter und die Beschäftigungsindustrie nicht erwarteten, dass Ein-Euro-Jobber Tariflöhne einklagen würden und auch noch Recht bekommen. Das Urteil ist eine Ermutigung für die Erwerbslosengruppen, die seit Jahren gegen Ein-Euro-Jobs kämpfen. Aber Erhard Strobel hat mit Recht darauf hingewiesen, dass Ein-Euro-Jobs auch ein Angriff auf die Beschäftigten sind. Denn damit wird eine Abwärtsspirale bei den Löhnen aller Beschäftigten in Gang gesetzt. Daher sollte das Urteil für weitere Klagen und öffentlichen Druck genutzt werden. Vielleicht kann es auch dazu beitragen, dass Ein-Euro-Jobber sich organisieren. Denn es zeigt, sie sind längst nicht so machtlos, wie sie in den Medien oft dargestellt werden.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Bisher hat 1 Leser diesen Artikel empfohlen.

Kommentare zu diesem Artikel

Kommentar schreiben (Login erforderlich)
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

Frisch gebloggt
26.05.2012 | Marcus Meier

Sind Frauen die besseren Politiker?

24.05.2012 | Katja Eichholz, David König und Olaf Präger

Änderungen in der nd-Community

Alle Blogs

Facebook
Twitter

Zum Shop

Sie sind gefragt

Velothon 2012

nd stellt eine Mannschaft zusammen
nd-Sonderbeilagen

Beilagenplan 2012

Die Sonder- veröffentlichungen in der Übersicht
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.

Werbung:

Werbung:

Sprungmarken: Seitenanfang.