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Von Katja Herzberg 08.06.2011 / Inland

Bewegungsfreiheit bleibt eingeschränkt

Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern wollen die Residenzpflicht für Asylsuchende nur leicht verändern

In immer mehr Bundesländern wird die Residenzpflicht gelockert. Die Verbesserungen bleiben aber minimal und willkürlich, solange die Bewegungsfreiheit nicht auf Bundesebene durchgesetzt wird.

Nordrhein-Westfalen, Berlin und Brandenburg machten den Anfang. Im Sommer letzten Jahres änderten sie die Bestimmungen über die Bewegungsbeschränkung für Flüchtlinge. Nach der sogenannten Residenzpflicht dürfen sich Asylantragsteller nur in begrenztem Umkreis ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde frei bewegen. Die Landesregierungen erweiterten das Gebiet auf das gesamte Bundesland. Im Fall von Berlin und Brandenburg dürfen sich die Menschen sogar im Nachbarland aufhalten.

Den Beispielen folgten inzwischen auch Sachsen-Anhalt und erstaunlicherweise das schwarz-gelb regierte Schleswig-Holstein. Nun wollen Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern nachziehen. Doch im Gegensatz zu den Vorgängern sieht die in Schwerin regierende Große Koalition nur leichte Verbesserungen vor. Das Land wird künftig nicht mehr in vier, sondern nur noch in drei Verwaltungsbereiche aufgeteilt. Dadurch könne jeder Asylsuchende größere Städte erreichen, ohne sich eine Genehmigung erteilen lassen zu müssen. So sei der Zugang zu Kultur- und Freizeitangeboten gewährleistet. Oppositionsparteien und Flüchtlingsorganisationen geht das nicht weit genug. Das Netzwerk der Migrantenselbstorganisationen, die LINKE sowie die Grünen fordern weiterhin die Abschaffung der Residenzpflicht. »Alles andere ist Murks und hat mit einem weltoffenen, toleranten Mecklenburg-Vorpommern nichts zu tun«, kommentierte Peter Ritter (LINKE) die geplante Änderung.

Auch in Sachsen sieht der Antrag der schwarz-gelben Regierung lediglich vor, den Bewegungsradius von Asylsuchenden von einem Landkreis in einen »Landesdirektionsbezirk« zu vergrößern, sodass die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz ohne Behördenerlaubnis erreichbar werden. Menschen mit Duldung dürfen sich bereits seit Januar im ganzen Bundesland frei bewegen. Freya-Maria Klinger von der Linksfraktion im sächsischen Landtag kritisiert, dass die Bewegungsfreiheit für Asylsuchende nur nach Einzelfallprüfung gewährt werden soll. Diese sind langwierig und führen mitunter zu fragwürdigen Entscheidungen. Etwa wenn ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde Vorsitzender des bayerischen Landesverbands der rechtspopulistischen Partei »Die Freiheit« wird, wozu sich am Wochenende Christian Jung in München wählen ließ. Auch in Bayern wurde die Residenzpflicht aufgehoben, jedoch nicht für Menschen mit Duldungsstatus.

»Die Residenzpflicht ist innerhalb der EU einmalig und muss vom Bund abgeschafft werden«, fordert Klinger. Seit Jahren sind sich die LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und die SPD darin einig, dass das Asylverfahrens- und Aufenthaltsgesetz mehr Freizügigkeit erlauben müsse. Bislang scheiterten die Initiativen jedoch. Zuletzt wurde im Dezember ein entsprechender Antrag vom Land Bremen im Bundesrat abgelehnt. Ende Mai forderte nun die SPD-Fraktion die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs auf – bislang ohne Reaktion.

Währenddessen setzen Flüchtlingsinitiativen ihren Protest fort. Die bundesweite Kampagne »Abolish – Diskriminierende Gesetze gegen Flüchtlinge abschaffen« veranstaltet vom 9. bis 11. Juni antirassistische Aktionstage in Berlin, um die Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes und der Residenzpflicht durchzusetzen.

Dieser Artikel gehört zu folgenden Dossiers:

  • Wahljahr 2011 - Landtagswahlen Mecklenburg - Vorpommern

    Am 4. September waren die Bürgerinnen und Bürger von Mecklenburg-Vorpommern aufgefordert, einen neuen Landtag zu wählen. Am selben Tag trat die Kreisreform in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Deshalb wurden zeitgleich zur Landtagswahl auch die Kreistage und Landräte in den sechs neuen Landkreisen gewählt.
    Detaillierte Ergebnisse siehe hier [ext. Link].
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