Gleich drei verschiedene Anträge von SPD, Linkspartei und Grünen zur Situation von Praktikanten beschäftigten den Bildungsausschuss des Bundestages am Mittwoch. Sie alle fordern verbindliche Vorgaben für den bislang unregulierten Einsatz von Praktikanten in Betrieben. So fehlt es beispielsweise noch immer an Regeln für eine angemessene Vergütung. Einige Arbeitgeber nutzen diese Gesetzeslücke offenbar, um die billigen Praktikanten auszubeuten und Löhne zu drücken. Deshalb fordert die Linksfraktion »eine Novelle des Berufsbildungsgesetzes«, das auf Praktikanten ausgedehnt werden sollte. Zudem müsse darin eine angemessene Vergütung verankert werden, die »nicht unter 300 Euro monatlich« liegen sollte. Die SPD will gar, dass der Begriff Praktikum definiert und im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben wird.
Eine Definition lieferte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in seiner Stellungnahme: »Praktika sind explizit Einstiegshilfen in den Arbeitsmarkt.« Laut IAB durchlaufen jährlich rund 600 000 meist junge Menschen Praktika. Die am Mittwoch zum Fachgespräch als Sachverständige geladene IAB-Mitarbeiterin Martina Rebien wollte keine Hinweise auf einen massiven Missbrauch von Praktika erkennen. In der Stellungsnahme ihres Instituts heißt es jedoch: Es gebe »Anhaltspunkte dafür«, dass für Arbeitgeber »Anreize« bestünden, Praktika »als Ersatz für regulär Beschäftigte zu begreifen«. So gebe es Betriebe, in den der Praktikantenanteil zwischen 50 und 75 Prozent liege.
Der DGB-Sachverständige René Rudolf betonte, dass Praktika längst ein »dauerhaftes Element des prekären Berufseinstieg« seien. Der Gewerkschafter verwies darauf, dass 38 Prozent der Uni-Absolventen mehr als drei Jahre nach ihrem Abschluss in Praktika feststeckten. Sind das die Vertreter der »Generation Praktikum«? Eine DGB-Befragung unter Betroffenen habe zudem ergeben, dass 81 Prozent der Praktikanten »vollwertige Arbeit« leisteten, ohne angemessen entlohnt zu werden, so Rudolf. Er sprach sich dafür aus, Praktika auf drei Monate zu begrenzen.
Jürgen Wuttke von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände wies dies zurück: Praktika dürften nicht eingeschränkt werden, denn Praktikanten hätten oftmals keinen »Arbeitswert«
Und die Betroffenen selbst? Bettina König von fairwork, einem Verein, der sich um die Belange von Praktikanten kümmert, forderte am Mittwoch, »Lern- und Arbeitsverhältnisse« deutlich zu trennen. Zudem sollte der Mindestlohn für Praktikanten mit Uni-Abschluss mindestens 8,50 Euro betragen, so König.
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