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Von Christian Gaebler 16.07.2011 / Debatte

Falsches Vorbild für die Hauptstadt

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Christian Gaebler, 1964 geboren, ist verkehrspolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD im Abgeordnetenhaus der Hauptstadt.

Die aktuelle Debatte über ein Alkoholverbot im ÖPNV geht häufig von zwei falschen Voraussetzungen aus. Zum einen wird die ganze Diskussion in Zusammenhang mit Sicherheitsfragen und Gewaltvorfällen geführt. Diese haben aber wenig bis gar nichts mit Alkoholkonsum in Bahnhöfen und Zügen zu tun. So waren nicht einmal alle Täter tatsächlich alkoholisiert. Und wenn, dann haben sie diesen Alkohol größtenteils außerhalb des ÖPNV konsumiert. Auch mögliche Alkoholgelage auf Bahnhöfen, von denen eine Sicherheitsgefährdung ausgehen könnte, sind nicht Ausgangspunkt der erschreckenden Taten gewesen.

Zum anderen wird der Eindruck erweckt, es gebe keine Regelungen zum Alkoholkonsum in öffentlichen Verkehrsmitteln. Das ist nicht richtig. Die Beförderungsbedingungen der öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin und Brandenburg verbieten es, »die Verkehrsmittel mit offenen Speisen (Speiseeis o. Ä.) und offenen Getränken zu betreten bzw. diese während der Fahrt zu konsumieren« (Paragraf 4, Absatz 2, Nummer 11 VBB-Beförderungsbedingungen). Danach ist nicht nur der Verzehr alkoholischer, sondern aller Getränke grundsätzlich verboten. Das ist insofern konsequent, als es Kontrolleuren der Einhaltung der Regelungen schwer zuzumuten ist, alle Getränke per Geruchs- oder Geschmackstest auf Alkoholgehalt zu prüfen.

Und damit sind wir schon beim Kern des Problems – nämlich der Akzeptanz und der Kontrolle eines generellen und möglicherweise noch gesetzlich abgesicherten Alkoholverbots in Fahrzeugen und Bahnhöfen.

Aus anderen Länder wie den USA, in denen es sehr strenge Alkoholverbote in der Öffentlichkeit gibt, kennen wir die Praxis, Getränke nur noch aus mit Papiertüten umwickelten Flaschen zu konsumieren. Wer diese schlichte Regel einhält, kann in dieser Tüte alles verstecken vom reinen Wasser bis zum hochprozentigen Wodka, ohne behelligt zu werden. Soviel zur von Konservativen gerne herangezogenen Null-Toleranz US-amerikanischer Prägung.

Für Berlin kann dies kein Vorbild sein. Und wenn wir ein solches Verbot ernsthaft und flächendeckend umsetzen wollen: Hilft es wirklich der öffentlichen Sicherheit, wenn das Sicherheitspersonal vorrangig damit beschäftigt ist, zu prüfen, ob in der braunen Flasche alkoholfreies oder alkoholhaltiges Bier ist und ob die klare Flüssigkeit in der anderen Flasche reines Quellwasser oder Tequila ist? Oder soll tatsächlich jedes Getränk, auch das Trinkwasser, tabu sein?

Und warum dürfen eigentlich Getränke, auch alkoholische, auf den Bahnhöfen verkauft werden? Nur zur Mitnahme und zum Verzehr außerhalb der Verkehrsmittel? Das ist doch eher weltfremd. Konsequente Alternative: kein Getränkeverkauf mehr im Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel.

In der zugegebenermaßen zugespitzten Darstellung wird klar, dass wir uns entscheiden müssen. Leben wir in einer toleranten, weltoffenen Stadt, in der nicht alles bis ins letzte Detail geregelt und geahndet wird, oder schränken wir uns in unserer Lebensqualität aufgrund einzelner Vorfälle immer weiter ein? Natürlich ist es gelegentlich nervig bis unangenehm, wenn wieder einmal eine Junggesellen- oder Junggesellinnen-Abschiedparty fröhlich zuprostend durch die U-Bahn zieht. Und bei Fahrten von und zu Fußballspielen braucht man auch eine größere Toleranzschwelle. Aber ist das tatsächlich der Maßstab für dauerhafte, scharfe Verbote und deren konsequente Durchsetzung?

Wichtig ist: Im ÖPNV müssen alle Rücksicht aufeinander nehmen. Dazu bedarf es entsprechender Kontrollen. Die BVG hat jetzt die Sicherheitskontrollen mit mehr Personal ausgestattet, die Polizei unterstützt dies durch Hinzuziehen der Einsatzreserve. Alkoholexzesse und Pöbeleien gegen andere Fahrgäste verhindert man nicht durch neue Gesetze, sondern durch konsequentes Durchsetzen bestehender Regelungen dort, wo es zu Störungen kommt.

Dazu gibt es ausreichende Regelungen durch Beförderungsbedingungen und Hausordnung. In Paragraf 3, Absatz 1 heisst es: »Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossen

1. Personen, die unter Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,...«

Wenn eine Gefährdung vorliegt, ist ein Ausschluss möglich. Sonst müssten vorbeugend alle alkoholisierten Personen von der Beförderung ausgeschlossen werden. Das widerspricht aber dem Grundsatz der Mobilitätssicherung durch ÖPNV. Und spricht für ein Vorgehen mit Augenmaß – auch gegen Alkohol im ÖPNV.

Streitfrage: Braucht Berlin ein Alkoholverbot im Nahverkehr?

Alkoholkonsum am U-Bahnhof Kottbusser Tor im Berliner Stadtteil ...

Das Feierabendbier in der S-Bahn könnte bald der Vergangenheit angehören – wenn es nach dem Willen des Berliner CDU-Landeschefs Frank Henkel ginge. Der fordert nämlich ein striktes Alkoholverbot im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Auslöser der Verbots-Diskussion sind zum einen verdreckte S- und U-Bahnzüge besonders nach durchfeierten Nächten am Wochenende. Zum anderen sorgten in jüngster Vergangenheit gewalttätige Übergriffe auf Bahnhöfen für Schlagzeilen, bei denen Alkohol eine Rolle gespielt haben soll.In Hamburg hat man ähnliche Erfahrungen wie in Berlin gemacht. Ab September ist dor...

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