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Von Micha Brumlik 23.07.2011 / Debatte

Boykott im Rahmen der EU-Gesetzgebung

Prof. Dr. Micha Brumlik, 1947 geboren, ist Professor für Er
Prof. Dr. Micha Brumlik, 1947 geboren, ist Professor für Erziehungswissenschaft an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main.

Die Frage, wie gravierend die israelische Besatzungspolitik im Westjordanland und die Blockade des Gazastreifens im Vergleich zu den Menschenrechtsverstößen anderer Regimes ist, wird strittig bleiben. Die chinesische Annexion Tibets, die Niederschlagung demokratischer Ansprüche in Iran, die systematische Diskriminierung von Frauen in Saudi Arabien sowie der Krieg des syrischen Regimes gegen das eigene Volk waren bisher kaum Anlässe, zu einem systematischen Boykott dieser Staaten aufzurufen – sieht man einmal von den Versuchen ab, Iran wegen des geplanten Baus einer Atombombe zu boykottieren.

Freilich liegt es auf der Hand, dass der israelisch-palästinensische Konflikt vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte, dem von keineswegs nur nationalsozialistischen Deutschen vollzogenen Mord an sechs Millionen europäischer Juden eine besondere Bedeutung im Universum politischer Symbolik einnimmt. Der nationalsozialistische Boykott gegen jüdische Geschäfte führte nicht ungebrochen in die Gaskammern, wies aber doch in Richtung einer totalen, am Ende mörderischen Extermination.

Nicht zu bezweifeln ist, dass die Siedlungs- und Blockadepolitik israelischer Regierungen seit 1967 Völker- und Menschenrecht in massiver Weise verletzt: Gerade israelische Nichtregierungsorganisationen wie »Women in Black«, »Zchorot«, die Reste von »Peace Now« sowie einzelne Persönlichkeiten bezeugen das durch ihre demonstrativen Protestakte jeden Tag. Dabei richten sich ihre Aktionen in den letzten Jahren und Monaten verstärkt gegen das Besatzungsregime im Westjordanland, das nicht nur Völker-und Menschenrechte der Palästinenser verletzt, sondern auch den noch demokratischen Charakter des Staates Israel bedroht.

Politische Aktionen wie Boykottaufrufe stehen stets vor zwei Fragen: Ob sie zweckrational gesehen tatsächlich zielführend, bzw. ob sie moralisch gesehen legitim sind. Während die erste Frage getrost verneint werden darf, da sich keine israelische Regierung des Nichtkaufs israelischer Produkte durch einige Protestierer in Deutschland wegen aus dem Westjordanland zurückziehen wird, ist die moralische Frage schwieriger zu beantworten.

Seit den Boykottaktionen gegen das südafrikanische Apartheidregime hat sich im politischen Symboluniversum die Überzeugung herausgebildet, dass der Boykott die ultima ratio gegen ein Regime ist, das in jeder, aber wirklich auch in jeder Hinsicht illegitim ist. Wer also alle in Israel produzierte Waren boykottieren will, gibt damit zu verstehen, dass er oder sie den Staat Israel insgesamt für illegitim hält und damit letzten Endes darauf zielt, seine Existenz zu beenden. Dann aber stellt sich verschärft die oben angeschnittene Frage, warum unter den vielen Staaten der Erde, die an klaren Kriterien der Völker- und Menschenrechte gemessen unvergleichlich viel mehr auf dem Kerbholz haben als der Staat Israel, nicht ebenso in ihrer Existenz negiert werden.

Andererseits ist in der globalisierten Welt keinem politischen Aktivisten abzuverlangen, eine vergleichende Skala protestwürdiger Zustände zu erstellen und sich hierarchisch daran auszurichten. Die Wirklichkeit ist anders: Menschen gelangen sozialisationsbedingt auf verschlungenen Wegen zu ihren politischen Idealen, Identifikationen und Handlungsbereitschaften, wenngleich diese – wie im Fall des israelisch-palästinensischen Konflikts – auf falschen Voraussetzungen beruhen: Da die Palästinenser der historischen Sache nach keine späten, letzten Opfer des Holocaust sind, entfällt das Argument der spezifisch deutschen Pflicht zur Linderung ihres Leidens. Gleichwohl: Obwohl die Motive zum politischen Engagement stets zu prüfen sind, ist der Wille zum jeweiligen Engagement, sofern es sich für die Verwirklichung von Menschenrechten einsetzt, stets zu respektieren.

Als harter Kern sowohl des Konflikts als auch der Verletzung der Menschenrechte der Palästinenser erweist sich seit mehr als 40 Jahren die Besetzung des Westjordanlands durch Israel, die die Weltgemeinschaft nie anerkannt hat. Zwar schreibt der englische Text der entsprechenden UN-Resolution von einem Rückzug Israels aus besetzten Gebieten und signalisiert mit der Verwendung des unbestimmten Artikels, dass nicht auf dem punktgenauen Rückzug auf die Grenzen von 1967 bestanden wird, gleichwohl wird ebenso eindeutig festgestellt, dass Israels Besatzung illegal ist.

Dem entspricht ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs sowie eine entsprechende Richtlinie. Die EU kennt ein System privilegierter Handelsbeziehungen mit Zollerleichterungen für Nicht-EU-Miglieder, worunter grundsätzlich auch Israel fällt. Ebenso deutlich aber gilt im Rahmen der EU, dass dieses Zollprivileg nicht FÜR Waren gilt, die von Israelis auf dem Boden des besetzten Westjordanlandes produziert werden. Ein entsprechendes Urteil wurde anlässlich eines Sirupimports aus dem Westjordanland gefällt. Im Februar 2010 urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, dass die deutsche Softdrink Firma Brita zur Herstellung ihrer Getränke Fruchtsirup, der in der Westbank Siedlung Mishor Adumim produziert wurde, nicht privilegiert einführen darf.

Eine sinnvolle Boykottstrategie kann sich genau daran ausrichten und sich damit punktgenau, spezifisch und unmissverständlich nur und ausschließlich gegen die Besetzung des Westjordanlandes richten. Indem sie ausschließlich im Westjordanland produzierte israelische Waren, sofern sie ohne Zollprivileg angeboten werden, boykottiert, protestiert sie genau gegen jenen Zustand, der eine allseits gewünschte Zweistaatenlösung unmöglich zu machen droht.

Mit einem solchen präzisen Boykott einer begrenzten Gruppe von Waren wird unterstrichen, dass es gar nicht um die Existenz des Staates Israel, sondern – im Gegenteil – um dessen gesicherte Existenz im Rahmen einer Zweistaatenlösung geht. Damit sind keinesfalls alle Probleme gelöst. Der Anhang zum »Kairos«-Papier des ökumenischen Rates will darüber hinaus auch jene israelischen Firmen boykottiert sehen, die – auch wenn sie nicht selbst im Westjordanland produzieren – mit derlei Firmen kooperieren. Diese Forderung jedoch würde angesichts der universellen Verflechtung ökonomischer Beziehungen nicht nur technisch unpraktikabel sein, sondern auch die gewünschte Spezifität dieser symbolischen Maßnahme schwächen und damit doch wieder auf den Wunsch nach einer Beendung israelischer Staatlichkeit hinauslaufen.

Streitfrage: Boykott israelischer Waren - legitim oder unerhört?

Der Palästina-Konflikt – kaum ein Thema sorgt in der deutschen Linken für mehr Aufregung. Ein Boykott gegen israelischer Produkte ist besonders umstritten. Boykott-Befürworter wollen auf die Besatzung der palästinensischen Gebiete hinzuweisen. So auch die Kampagne Boykott, Desinvestment und Sanktionen (BDS). Für sie ist Israel ein Staat, der an das südafrikanische Apartheids-Regime erinnert. Dagegen führen die Gegner ins Feld, die Aufrufe erinnern an die Parole »Kauft nicht bei Juden!« der Nazis. Gerade für Deutsche müsse ein Boykott ein Tabu bleiben. In Israel selbst stehen Bo...

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3 Kommentare zu diesem Artikel

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  • Rotspoon, 23. Jul 2011 20:40

    Jeder Aufruf zum Boykott

    trifft nie einen Staat, nie eine Regierung, aber immer das Volk. Boykottaufrufe sind also immer mindestens unmoralisch, wenn nicht gar Verstöße gegen das Völkerrecht, falls es so etwas gibt.
    Im Fall Israel ist es ein gefundenes Fressen für die dortigen Hartleiner und die hiesigen Gutmenschen und auch Anlaß für unendliches Palaver

    • Permalink

  • Ani-metaber, 24. Jul 2011 08:24

    Zunächst einmal Herr Brumlik – ohne ihre Gebietsansprüche und Resolutionsauslegung

    Die Frage ist, welche Rolle die Unterstützung von Israel für die USA und die BRD in ihrem Auftritt hat – von gravierender Bedeutung in der BRD schon mit Adenauer und Globke beginnend, um Verbrecher in Amt und Wirtschaft zu halten – Hier ist von mehr als nur „Symbolik“ zu reden.

    Wer aber abweichend von der Mehrheitsmeinung der Bundesbürger meint, eine besondere Verpflichtung der BRD gegenüber dem Staat „Israel“ mit dem Massenmord an Menschen jüdischen Glaubens oder Herkunft begründen zu müssen, der kann schlecht die Palästinenser nicht als leidtragende deutschen Unrechts ansehen.

    Nein Herr Brumlik, wenn ich was von einem Verbraucherboykott durch mündige Bürger höre, dann denke ich zuerst an KIK und Kinderarbeit, Pflastersteinen, die von Kinder in Indien mit nackten Füßen und bloßen Händen geschlagen werden, Shell und die Versenkung von Bohrplattformen, bis hin zu Käfigeiern – nicht zuletzt an Südafrika und Portugal.
    Und ich komme erst gar nicht auf die Idee daran zu denken, hier könnte es sich um irgendetwas handeln, das in die Nähe eines von der staatlichen Obrigkeit und ihren Schlägertrupps durchgeführten rechtswidrigen Versuch, zu rücken wäre, Bürger am Geschäftszutritt zu hindern. Dies wurde mit Einschüchterung und Ausübung von brutaler Gewalt durchgesetzt, um einen Sündenbock für eine gesamtwirtschaftliche Misere zu kreieren und damit auch die Aneignung fremden Eigentums vorzubereiten.
    Die Boykottaufregung ist vielmehr eine Relativierung von Nazi-Verbrechen. Bei gewissen „Freunden“ „Israels“ nicht unüblich.
    So auch in der Gleichsetzung, Palästinenser hätten sich mit Heimatverlust und dem Diebstahl ihrer Güter so abzufinden, wie Deutsche, die im Zuge des Sieges über Nazi-Deutschland Hab und Gut verloren haben.
    Die Palästinenser haben aber keinen Angriffskrieg geführt oder sich irgendetwas zu Schulden kommen lassen, das es rechtfertigen oder verständlich machen würde, warum sie ihr Land für Millionen Einwanderer hätten freimachen müssen.

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  • Ani-metaber, 24. Jul 2011 12:58

    Zweites Detail lieber Herr Brumlik

    „Nicht zu bezweifeln ist, dass die Siedlungs- und Blockadepolitik israelischer Regierungen seit 1967 Völker- und Menschenrecht in massiver Weise verletzt..“

    Ach so – erst seit 1967?
    Nein – so nicht Herr Brumlik!

    Soll vergessen sein, dass „Israel“ auch in den 50er Jahren noch Palästinenser („israelische Araber“) in den Gazastreifen abschob, den verbliebenen Palästinensern weitgehend die Bürgerrechte verweigerte und ansonsten die Häuser und Ländereien der Palästinenser verteilte, obwohl es der Verpflichtung unterlag, diese Vertriebenen wieder zurückzulassen?

    Manch ein Palästinenser, der damals versuchte etwas von seinem Hab und Gut heimlich wiederzuholen oder die Grabstätten seiner Väter und Mütter zu besuchen, wurde als „Freischärler“ erschossen.
    Auch hier besitzen die Aussagen der UN-Dokumentationen und die eines Uri Avnery für mich mehr Glaubwürdigkeit, als Ihre „moralischen Erwägungen“, mit denen Sie letzten Herbst erst gegen Alfred Grosser antraten. Und für Sie liegen diese Ereignisse nicht so weit zurück, wie für die später Geborenen.

    Auch wie die „Staatsgründung Israels“ von statten ging – sollte nicht der israelischen Propaganda und der kritiklosen Meinungsübernahme zur Darstellung überlassen werden.
    Die spricht von einer Gründung aufgrund und nicht der tatsächlich erfolgten, trotz des UN-Beschlusses von 1947, und dann von einem „Unabhängigkeitskrieg“,
    als hätte es sich beim Kampf gegen die Palästinenser und der später erfolgten halbherzigen und teils wohl abgesprochenen „Unterstützung der Nachbarpotentaten“ um etwas gehandelt, das mit dem Aufstand der US-Gründungsstaaten gegen England gleichzusetzen wäre.

    Auch da vermisse ich ein klärendes Brumlikwort.

    • Permalink

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