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Hans-Gerd Öfinger 26.08.2011 / Gewerkschaftliches

Kampf um den freien Sonntag

Bei der »brutalstmöglichen« Aushebelung von Arbeitnehmerrechten lässt sich die hessische Landesregierung von keinem was vormachen. Daran hatte der Wechsel des Ex-Regierungschefs Roland Koch an die Spitze von Bilfinger Berger nichts geändert.

Nun beklagen Gewerkschaften und Kirchen, dass den Christdemokraten und Liberalen auch die im Grundgesetz verankerte Sonntagsruhe nichts mehr wert ist. In Windeseile und am Parlament vorbei wollen sie mit dem Erlass einer hessischen »Bedarfsgewerbeverordnung« das Tor für Sonntagsarbeit auch in Branchen weit öffnen, die den Bedarf der Bevölkerung schon bisher an fünf Wochentagen befriedigen können. Dass das Bundesverfassungsgericht die Sonn- und Feiertage grundsätzlich von der werktäglichen Geschäftigkeit freihalten will, ist für die Regierenden in Wiesbaden ein Buch mit sieben Siegeln. Natürlich muss in Krankenhäusern, Rettungsdiensten oder Feuerwehren an 365 Tagen rund um die Uhr gearbeitet werden. Wer dort im Einsatz ist, hat Lohnzulagen, Freizeitausgleich und Frühverrentung verdient .

Doch darum geht es der hessischen Landesregierung nicht. Sie will, dass auch Speiseeis, Bier, Schaumwein und alkoholfreie Getränke an Sonntagen industriell hergestellt werden können und Sonntagsarbeit auch im Versandhandel und in »Dienstleistungsunternehmen« zur Regel wird. Doch die Verbraucher an Stammtischen und in Eisdielen werden nicht schmecken, wann die haltbaren Produkte produziert wurden. Hier besteht übrigens auch keine Unterversorgung, sondern eher eine Überproduktionskrise.

Offensichtlich geht es hier für bestimmte, den Regierungsparteien nahestehende Unternehmen nicht zuletzt um die profitable Verlängerung von Maschinenlaufzeiten. Die mit einer weiteren Deregulierung einhergehende Rückkehr ins 19. Jahrhundert bedeutet für abhängig Beschäftigte auch eine weitere Disziplinierung. Schließlich waren und sind Arbeitszeitverkürzung und Fünftagewoche auch eine Voraussetzung für mehr Zeitsouveränität. Denn auch abhängig Beschäftigte haben ein Recht auf ein freies Wochenende und planbare Freizeit für Familie, Erholung, Weiterbildung, nicht zuletzt auch für gesellschaftliches und politisches Engagement. Gegenwehr tut not.

Dieser Artikel gehört zu folgenden Dossiers:

  • Gewerkschaft und Dienstleistungsgesellschaft

    Vom 17. - 24. September findet in Leipzig der dritte ver.di-Bundeskongress unter dem Motto "Vereint für Gerechtigkeit" statt. Über tausend Delegierte stimmen über hunderte Anträge ab und geben der Politik ihrer Gewerkschaft eine Richtung für die Zukunft. Es wird diskutiert über Themen wie Dienstleistungsgesellschaft, prekäre Beschäftigung, Arbeitsbedingungen in kirchlichen Einrichtungen und politische Streiks.
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