Eine 20-seitige Dokumentation hat der Chaos Computer Club über den möglichen Bundestrojaner veröffentlicht. Neben technischen Analysen und Schlussfolgerungen findet man darin auch Spott für die Urheber des Spionageprogramms: »Wir sind hocherfreut, dass sich für die moralisch fragwürdige Tätigkeit der Programmierung der Computerwanze kein fähiger Experte gewinnen ließ und die Aufgabe am Ende bei studentischen Hilfskräften mit noch nicht entwickeltem festen Moralfundament hängenblieb.«
Noch ist der Urheber der Attacke nicht eindeutig identifiziert. Der CCC behauptet, es gebe einen »begründeten Anlass zu der Vermutung«, dass es sich um einen »Bundestrojaner« handelt.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte, dass Programme zur Ausspähung des Datenstroms von Bundes- und Landesbehörden angewendet werden. »Für den Einsatz dieser Software gibt es gesetzliche Grundlagen, die beim Einsatz beachtet werden müssen.« Fragt sich also, ob diese gesetzlichen Grundlagen nicht beachtet wurden oder ob sich andere Interessenten auf die Windows-Rechner geschlichen haben. An der Echtheit des Schnüffelprogramms zweifeln die CCC-Experten nicht. Sie besitzen mehrere Versionen, die von Festplatten mehrerer Betroffener stammen. Die darauf gefundenen Software-Versionen unterscheiden sich nur in winzigen Details, der benutzte Schlüssel ist derselbe. Das Programm leitet seine Ergebnisse an einen Server im US-Bundesstaat Ohio. Wohin die Daten dann gehen, ist unklar.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2008 die Online-Durchsuchung, wie sie in NRW gesetzlich möglich werden sollte, für verfassungswidrig. Obwohl die damalige Landesregierung betonte, es ginge ihr nicht um das Eindringen in Computer, sondern darum, per Quellen-Telekommunikationsüberwachung Internet-Telefonie vor dem Verschlüsseln abhörbar zu machen.
Wie der CCC nun feststellte, gehen die Möglichkeiten dieses Spionageprogramms viel weiter. »Die untersuchten Trojaner können nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bieten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware.«
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