Menschliche embryonale Stammzellen wurden lange als Wundermittel zur Heilung tödlicher Krankheiten gehandelt. Besitzen sie doch die Fähigkeit, sich in jeden Typ von Körpergewebe zu entwickeln. Inzwischen ist die Mehrzahl der Forscher längst der Ansicht, dass die Zellen aus den Embryonen nur noch als unentbehrlicher Maßstab für die Fähigkeiten anders hergestellter Stammzellen notwendig sind, weil sie sich nicht ohne Weiteres bei einem Patienten implantieren lassen. Doch die an Embryozellen entwickelten Verfahren werden wohl auch bei anderen Stammzellen benötigt. Deshalb wurden von einigen Forschern dafür schon Patente angemeldet - und unter anderem vom Europäischen Patentamt erteilt (siehe Chronik).
Das rief verschiedene Gruppen von Kritikern auf den Plan: zum einen jene, die eine Nutzung dieser Zellen ablehnen, weil zu ihrer Herstellung Embryonen zerstört werden müssen, die nach deutschem Recht (und christlicher Auffassung) bereits als vollwertiges menschliches Leben angesehen werden. Die anderen Kritiker sind gegen Patente auf jegliches Leben, sei es eine menschliche oder tierische Stammzelle oder auch nur die Gensequenz eines Bakteriums, da sie hier nur eine Entdeckung, nicht aber eine schutzwürdige Erfindung sehen.
Eines der umstrittenen Patente hatte der Bonner Neurologe Oliver Brüstle bereits 1999 erhalten. Dabei geht es um Vorläufer von Nervenzellen, die selbst wiederum aus nach deutschem Recht legal aus Israel importierten gezüchtet werden. Dieses Patent war nach Klage von Greenpeace im Jahre 2006 vom deutschen Bundespatentgericht in seinen Ansprüchen erheblich eingeschränkt worden. Dagegen hatte Brüstle beim Bundesgerichtshof (BGH) Berufung eingelegt. Der BGH wollte daraufhin vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt haben, wie in diesem Zusammenhang der Begriff »menschlicher Embryo« auszulegen sei, der in der EU-Biopatentrichtlinie als Ausschlusskriterium für die Patentierbarkeit enthalten ist. Der EuGH in Luxemburg legt den Embryo-Begriff nun sehr weit aus. Dabei beruft sich das Gericht ausdrücklich nicht auf Moral oder Medizin, sondern nur auf eine rechtliche Prüfung der EU-Richtlinie. Daraus leitet der EuGH ab, dass Produkte aus menschlichen embryonalen Stammzellen grundsätzlich nicht patentiert werden dürfen, wenn dafür befruchtete Eizellen zerstört werden mussten. Solche Eizellen seien rechtlich als »menschliche Embryonen« zu bewerten, deren Menschenwürde geachtet werden müsse.
Das Urteil macht nicht nur das Brüstle-Patent von 1999 hinfällig, es betrifft auch EU-Länder mit im Vergleich zu Deutschland liberalerer Patentpraxis, wie der Mannheimer Medizinrechtler Jochen Taupitz auf ND-Nachfrage bestätigt. In Schweden und Großbritannien stehen damit mehr als 100 Patente auf dem Prüfstand. Taupitz, der Mitglied des Deutschen Ethikrates ist, erläutert, dass das Urteil die Stammzellforschung nicht zusätzlich einschränkt, da es nur die Patentierbarkeit von Erfindungen betreffe. Das Patentrecht habe selbst keinen Einfluss darauf, ob z.B. Forschung mit embryonalen Stammzellen in einem bestimmten Land erlaubt oder verboten ist.
Der Jurist findet es allerdings schon merkwürdig, dass die EU und auch Deutschland Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen fördern, während der EuGH sagt, die Verwertung der Ergebnisse, die die Forschung hervorbringt, ist sittenwidrig. Zumal Brüstle selbst keine Embryonen »verwendet« habe, ihm also nicht zugerechnet werden könne, dass andere sie verwendet haben.
Als einzige Ausnahme erlaubte das Europagericht die Patentierung von Verfahren, die zur Diagnose oder Therapie von Missbildungen bei Embryonen dienen und deren eigene Überlebenschancen verbessern. Dies ist etwa bei der sogenannten Präimplantationsdiagnostik der Fall, wo Eizellen nach einer künstlichen Befruchtung außerhalb des Mutterleibs auf Genschäden untersucht werden.
Christoph Then, Patent-Berater von Greenpeace, begrüßte, dass das Luxemburger Gericht den Schutz des menschlichen Lebens gegenüber wirtschaftlichen Interessen »deutlich gestärkt« habe. Der Mensch müsse nun »in allen Phasen seiner Entwicklung« vor kommerzieller Verwertung geschützt werden. »Dies gilt auch für Embryonen in der Petrischale«, erklärte Then in Hamburg. Zufrieden mit dem Urteil zeigen sich auch katholische und evangelische Kirchen in Deutschland.
Bei den Forschern ist das Echo erwartungsgemäß weniger positiv. Der Kölner Stammzellforscher Jürgen Hescheler hat das gerichtliche Verbot der Patentierung auf die Verwendung von embryonalen Stammzellen als »kontraproduktiv« bezeichnet. »Vor vielen Jahren war der Forschung von der Politik aufgegeben worden, sich möglichst selbst zu finanzieren, auch durch Patente. Förderprogramme sind mit der Begründung zurückgefahren worden.«
Brüstle selbst, heute Direktor des Instituts für Rekonstruktive Neurobiologie der Universität Bonn, bemängelte: »Mit dieser unglücklichen Entscheidung werden die Früchte jahrelanger translationaler Forschung europäischer Wissenschaftler in einem Handstreich weggewischt und dem außereuropäischen Ausland überlassen. Europäische Forscher dürfen Grundlagenforschung betreiben, die dann andernorts in medizinische Verfahren umgesetzt wird, welche letztendlich wieder nach Europa importiert werden. Wie soll ich das meinen Doktoranden erklären?«
6. 7. 1998 Das Europäische Parlament erlässt die Patentrichtlinie 98/44, die die kommerzielle Verwertung menschlicher Embryonen verbietet. Um die Auslegung entbrennt heftiger Streit.
29. 4. 1999 Das Deutsche Patentamt erteilt Oliver Brüstle ein Patent auf menschliche Stammzellen.
25. 1. 2000 Die Firma Geron erhält in England ein Patent auf frühe menschliche Embryonen.
22. 2. 2000 Greenpeace protestiert gegen die Patenterteilung vom Europäischen Patentamt.
24. 7. 2002 Die Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamtes widerruft das Patent der Universität Edinburgh.
11. 8. 2004 Greenpeace protestiert in München gegen ein Patent auf tiefgekühlte menschliche Embryonen.
20. 10. 2004 Greenpeace klagt am Bundespatentgericht gegen das Patent von Oliver Brüstle.
3. 12. 2004 Greenpeace protestiert vor dem Deutschen Bundestag gegen die EU-Biopatentrichtlinie - das nationale Patentgesetz wird im Bereich embryonaler Stammzellen verschärft, die Europäische Richtlinie (98/44) wird damit in Deutschland strenger ausgelegt als in anderen Ländern der EU.
26. 10. 2005 Das Europäische Parlament spricht sich gegen Patente auf menschliche embryonale Stammzellen aus.
19. 6. 2006 Die Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamtes widerruft das Patent auf tiefgekühlte menschliche Embryonen.
5. 12. 2006 Nach einer Klage von Greenpeace schränkt das Bundespatentgericht das Patent von Oliver Brüstle erheblich ein.
25. 11. 2008 Das Europäische Patentamt erklärt in einer Grundsatzentscheidung, dass menschliche embryonale Stammzellen nicht patentiert werden dürfen.
12. 11. 2009 Der Bundesgerichtshof (BGH) legt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verschiedene Fragen vor, wie die EU-Patentrichtlinie 98/44 auszulegen sei.
12. 1. 2011 Der EuGH eröffnet die Anhörung zum Verfahren Greenpeace gegen Oliver B
Ein huebsche neue Entwicklung: Endlich laehmen Greenpeace und der Vatikan nicht nur die Entwicklungsnationen in Lateinamerika, und besonders Brasilien - sondern "endlich" laehmen diese Agenten der USA , ihre Gruenen und Kirchen"Partner" in Europa, und der Vatikan auch die Entwicklung in Europa! Unter der Tarnung von "Sittenmoral", oder verlogenen Anspruch als Wirtschaftsethiker - sind Greenpeace und der Vatikan gut finanzierte internationale Geopolitikoperationen zur Einmischung: Greenpeace rettet Leben und Natur, der Vatikan die Seelen. Selbst die CDU-dominierte "Deutsche Welle International" (BDR weltweites Fernsehkanal) meinte ganz erschrocken - gleich nach "Finanzkrise" in den Nachrichten, der Beschluss der EU Gerichtes sei "ein dunkeler Tag fuer Europa, welches dessen Forschung jetzt an den Rand gedraengt wird - zum Vorteil der USA, Israels und Asiens!" Der Spiegel meinte es waere "ein unglaublicher Rueckschlag", und vom katholischen Bayern meinte die Sueddeutsche, "das ware ganz im Sinn des Pabstes"! Die Frankfurther Allgemeine berichtete dass sich die Pharmabranche nicht darueber aufregt - aber ohne zu erklaeren - dass der Fortbestand von chronischen Krankheiten doch mehr gewinnbringend bleibt im Gegensatz zu neuen Genteraphien. Auch die New York Times erklaerte sich als ueberrascht ueber diese Wendung in Europa. Die Linken in Europa werden wie schon vorher mit dem polnischen Pabst 1978, und nachher spaeter mit den evangelischen Pfarrern - verschlafen was dieser Beschluss andeutet ueber die sich entwickelnden geopolitische Situation in Europa: Noch groessere Unabhaengigkeit von den "Entscheidern" in USA und ihren "gruenen NATO-Imperialisten" - und den reaktionaeren Priestern und Pfarrern des "alten Europas". In Lateinamerika wird man lachen und den Kopf schuetteln: Die von USA verdummten Europeos schiessen sich jetzt endlich selbst in die Fuesse - ein Zeichen fuer die geriatrische Demenz der kinderfeindlichen, aussterbenden "Weissen Vaetern"!
Berichtung: Sollte heissen "noch WENIGER Unabhaengigkeit von den "Entscheidern" in USA..."
Ich bin froh, dass ich den Sauerstoff unlizensiert einatmen kann, obwohl ich nicht als sein Entdecker gelte (was irgendwie auch nicht stimmt) und wenn mich der Papst mir diesen Rechtszustand verteidigt, so ist es mir recht.
Aber es glaubt uns keiner
beim Luft holen?
Aktuelle Ausgabe: 26.05.2012
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