»Die Familie lebte seit 19 Jahren in Deutschland, war mustergültig integriert und hat kaum noch Bindungen nach Vietnam«, sagt Flüchtlingsratssprecher Kai Weber dem »nd«. Unter Niedersachsens Vietnamesen hat die »unmenschliche Abschiebung« große Betroffenheit ausgelöst, sagt Chau vom Vietnam Centrum Hannover.
Frank Rasche, Sprecher von Innenminister Uwe Schünemann, bestätigt die Abschiebung. Die vietnamesischen Eltern und ihre Kinder Esther und André wurden nach Darstellung des Flüchtlingsrats am Dienstag um drei Uhr morgens von der Polizei aus dem Schlaf gerissen und zur Abschiebung auf den Frankfurter Flughafen gebracht. »Sie hatten keine Möglichkeit, sich von ihren Freunden zu verabschieden. Das halte ich nach 19 Jahren Aufenthalt in Deutschland für menschenunwürdig«, so Kai Weber.
Die beiden Kinder im Alter von sechs und elf Jahren wurden in Deutschland geboren und beherrschen die vietnamesische Sprache nur mündlich und auch das nur sehr schlecht. Die älteste Tochter durfte in Deutschland bleiben, weil sie volljährig ist und eine gute Integrationsperspektive aufweist. Hier greift eine vom Bundestag getroffene Bleiberechtsregelung für Jugendliche. Die 19-Jährige verfügt über die Fachschulreife und absolviert derzeit ein Praktikum in einer medizinischen Einrichtung.
Der Vater der Familie arbeitete seit 16 Jahren in einer Baumschule in seinem Heimatort Hoya im Landkreis Nienburg. Auch die Mutter arbeitete dort seit kurzer Zeit. Die Kinder hätten erfolgreich die Schule besucht, sagt Kai Weber. Wegen der guten Integration wurde der Fall der Härtefallkommission vorgelegt. Dort sei ein humanitäres Bleiberecht aber abgelehnt worden, weil der Vater bei seiner Einreise aus Tschechien vor 19 Jahren eine falsche Identität angegeben habe, die er später korrigierte. Bereits 2006 stand die Abschiebung der Familie einmal kurz bevor. Damals bewahrte sie ein Kirchenasyl davor.
Kai Weber ist davon überzeugt, dass die Familie in anderen Bundesländern wegen ihrer mustergültigen Integration längst ein humanitäres Bleiberecht erhalten hätte. Das niedersächsische Innenministerium habe die Ausländerbehörden angewiesen, Menschen abzuschieben, wann immer das juristisch möglich sei und keine Ermessensspielräume zu nutzen, die das Gesetz bieten würde. Das dementiert Ministeriumssprecher Frank Raschke. »Die Ausländerbehörden setzen lediglich Bundesrecht durch. Dazu braucht es keine Weisung.«
Laut einer Statistik von Amnesty International wird in keinem Bundesland so wenigen Härtefällen durch die Härtefallkommission stattgegeben wie in Niedersachsen. Auf eine Million Einwohner fallen in Niedersachsen lediglich 22 positiv beschiedene Härtefälle. In Thüringen, ebenfalls durch harte Entscheidungen der Ausländerbehörden bekannt, sind es 184, im Saarland 262 und in Berlin 592. Der Flüchtlingsrat sieht dahinter ein strukturelles Defizit in Niedersachsen und fordert eine neue Verordnung für die Arbeit der Härtefallkommission in Hannover. Dort arbeite kein einziger Vertreter einer Flüchtlingsorganisation als Vollmitglied - in anderen Bundesländern eine Selbstverständlichkeit. Weber: »Es kann auch nicht länger hingenommen werden, dass das Innenministerium es unter Verweis auf diese Verordnung immer wieder ablehnt, sich mit offenkundigen Härtefällen überhaupt zu befassen, etwa weil Flüchtlinge sich im Kirchenasyl aufhalten.«
Weber verweist darauf, dass der Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in mehreren Einzelfällen entschied, dass eine Abschiebung dann nicht erfolgen darf, wenn die Betroffenen in Deutschland fest verwurzelt sind und im Herkunftsland kaum noch über Wurzeln verfügen. Weber: »In vielen Bundesländern nutzen die Ausländerbehörden in solchen Fällen ihre Ermessensspielräume zugunsten der Betroffenen, um ein humanitäres Bleiberecht zu erteilen.«
Aktuelle Ausgabe: 26.05.2012
Am Ziel drohen Haft und Folter 2010 schob Niedersachsen 532 Menschen ab
Sind Frauen die besseren Politiker?
Preis: 13,95 €
Preis: 120,00 €
Werbung:
Werbung: