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Von Jörg Meyer 21.12.2011 / Inland

Nur zehn Prozent profitieren

Bundeskabinett beschloss Mindestlohn für die Leiharbeit

Das Bundeskabinett hat am Dienstag die Allgemeinverbindlichkeitserklärung für die Leiharbeit gebilligt. Der neue Mindestlohn wird von den Oppositionsparteien wegen des Ost-West-Unterschiedes und der zu geringen Höhe kritisiert.

Für die Leiharbeit gilt ab dem 1. Januar ein Mindestlohn. In der letzten Sitzung dieses Jahres billigte das Kabinett die Verordnung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Der Mindestlohn für die rund 901 000 in der Zeitarbeit Beschäftigten liegt bei 7,89 Euro im Westen und 7,01 Euro im Osten und damit im Mittelfeld der nun in elf Branchen geltenden Mindestlöhne für rund vier Millionen Beschäftigte. Im Handwerk sind sie höher, in den Dienstleistungsbranchen niedriger.

Vom neuen Mindestlohn profitieren gut zehn Prozent der Beschäftigten. Das sei jedoch nur ein Schätzwert, aktuelle Zahlen gebe es nicht, hieß es im DGB. Die Lohnhöhe entspricht der untersten Einkommensgruppe im Tarifvertrag zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und den Arbeitgeberverbänden BZA und IGZ, gilt aber auch für den BPA, der mit dem als arbeitgebernah geltenden Christlichen Gewerkschaftsbund Tarifverträge abgeschlossen hat. Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung hat ein Tarifvertrag quasi Gesetzeskraft. Die neue Regelung gilt bis zum 31. Oktober 2013.

Von der Leyen sagte, nun müssten die Tarifparteien »den zweiten Schritt tun«, um die Gleichbezahlung von Leiharbeiterinnen und -arbeitern zu regeln. Sollte dies nicht im ersten Quartal gelingen, werde die Politik »den richtigen Zeitpunkt für Equal Pay durch eine Expertenkommission ermitteln lassen«. Das ist ein Ergebnis aus dem Hartz-IV-Vermittlungsausschuss Anfang 2011.

DGB-Vorstand Claus Matecki erklärte, der neue Mindestlohn sei ein »erster Schritt im Schutz vor Lohndumping«, doch das Ziel bleibe »gleicher Lohn für gleiche Arbeit«. Auch sei ein Umdenken am Arbeitsmarkt zu beobachten. In einigen Branchen würden vermehrt Leiharbeiter in die Stammbelegschaften übernommen, so Matecki. Auf eine neue Zeitarbeitsstelle in der Metall- und Elektrobranche kämen vier neue Festanstellungen, hieß es beispielsweise aus dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall. Doch für die meisten Leiharbeiter bleibe der so genannte Klebeeffekt »reine Wunschvorstellung«, hieß es aus der IG Metall. LINKE-Vorsitzender Klaus Ernst bekräftigte die Forderung nach dem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von zehn Euro. Fraktionsvorsitzender Gregor Gysi kritisierte die Unterschiede zwischen Ost und West. Auch SPD-Vize Manuela Schwesig erneuerte die Forderung nach dem gesetzlichen Mindestlohn. Ihre Partei strebt 8,50 Euro an. Anfang 2012 werden auch die bereits geltenden Mindestlöhne für die rund 90 000 Dachdeckerinnen und Dachdecker um 20 Cent auf mindestens elf Euro sowie für die rund 900 000 Gebäudereinigerinnen und -reiniger auf 8,82 Euro West (vorher 8,55 Euro) und 7,33 Euro Ost (vorher sieben Euro) pro Stunde steigen.

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