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Von René Heilig 04.01.2012 / Inland

Nur »Einzeltäter« und »Einzelverfahren«

Schwere Versäumnisse von Bundesanwaltschaft und BKA bei Nazi-Terror-Fahndung

Nicht nur der Verfassungsschutz hätte die Morde der rechtsextremistischen NSU-Zelle verhindern können. Auch die Bundesanwaltschaft hat durch Fehleinschätzungen und Unterlassungen schwere Schuld auf sich geladen.
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Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Beate Zschäpe (v.l.n.r.)

»Der Prüfvorgang 3 ARP 32/98-2 (Waffenfunde in Jena) lässt keine Rechtsfehler erkennen.« Max Stadler, Staatssekretär im Bundesjustizministerium, formuliert seine Antwort an die Linksfraktion sorgsam.

»Keine Rechtsfehler ...« Das bedeutet, man ist nach dem Wort des Gesetzes nicht schuldig. Zu keinem Zeitpunkt habe die Bundesanwaltschaft die Übernahme eines Ermittlungsverfahrens gegen die drei mutmaßlichen Rechtsterroristen und zehnfachen Mörder Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt, Beate Zschäpe sowie weitere Beschuldigte abgelehnt. Auch sei der Behörde nie ein solches Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung angetragen worden. Von sich aus habe die Bundesanwaltschaft im Februar 1998 - auch auf der Grundlage eines Sachstandsberichts des Bundeskriminalamtes (BKA) - einen Prüfvorgang begonnen. Und ihn ohne Konsequenzen abgeschlossen. Denn: »Lediglich bei Hinweisen auf das Bestehen einer festgefügten terroristischen Vereinigung kann der Generalbundesanwalt aus genuin eigener Zuständigkeit tätig werden.«

Doch die Staatsanwaltschaft in Gera habe ja nur wegen einer möglichen »Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten« (§ 126 StGB), »Vorbereitung eines Explosivverbrechens« (§ 311 b) und »Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen« (§ 89a) ermittelt.

Aus den polizeilichen Ausführungen habe sich schließen lassen, dass es sich »um mehrere Einzelverfahren mit einem Täter-/ Verdächtigenkreis mit wechselnder Teilnehmerzahl und wechselnder Täterbeteiligung« gehandelt habe. Der »Thüringer Heimatschutz« (THS), der den drei Rechtsextremisten quasi als Ausgangsplattform für den Einstieg ins Terroristen-Dasein gedient hatte, war angeblich auch nur »ein Geflecht mehrerer kaum strukturierter Kameradschaften«.

Schlimmer noch: »Nach Auffassung der zuständigen Staatsanwaltschaft handelte es sich bei den Hauptverdächtigen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe um Einzeltäter, die die Straftaten weder für, noch im Namen der beiden Gruppierungen (Anm.: »Thüringer Heimatschutz« und »Anti-Antifa-Ostthüringen«) oder einer eigens gegründeten Gruppierung begangen haben.«

Zur Bekräftigung eigener Untätigkeit hatte der Bundesanwaltschaft auch eine Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Durchsuchungsaktion vom 26. Januar 1998 aus »BfV aktuell Nr. 7/98« gedient: »Obwohl ein Teil der Angehörigen des THS bereits durch Gewalttaten aufgefallen ist, liegen keine Hinweise vor, nach denen diese Gruppierung systematisch Gewalttaten plant oder vorbereitet. Es ist daher - vorbehaltlich der weiteren Ermittlungen - davon auszugehen, dass die drei Tatverdächtigen unabhängig vom THS agierten.«

»Vorbehaltlich weiterer Ermittlungen ...« Dabei beließ es die Bundesanwaltschaft in Thüringen. Obwohl sie von zwei Kilogramm TNT-Sprengstoff im Besitz der Gesuchten und Schießübungen wusste, die die Neonazis absolvierten.

»Hinweise auf die Begehung von Straftaten im Namen von Gruppierungen oder auf überregionale Aktivitäten lagen nicht vor.« Und nur zwei Sätze danach liest man verwundert: »Nachweisbare Kontakte zu weiteren Organisationen sind nach den Berichten lediglich zwischen Mitgliedern der ›Anti-Antifa Thüringen‹ und der nicht näher beschriebenen Vereinigung ›Die Nationalen e.V. - Berlin Brandenburg‹ gegeben.«

Bei Interesse hätten die Bundesermittler sich Verbindungen der »Nationalen« beispielsweise zur JN, der Jugendorganisation der NPD, anschauen können. Man wäre im Umfeld vermutlich unter anderem auf einen Andreas Storr, einst Chef der Berliner JN und Mitglied der »Kameradschaft Marzahn«, gestoßen. Durch die Nähe zu einem Kay Diesner wurde er 1997 zur Aussage vor ein Gericht in Schleswig-Holstein gerufen.

Diesner ist damals zu Lebenslänglich verurteilt worden. Der »Verwirrte«, der »Einzeltäter« hatte Anfang 1997 ein Attentat auf den linken Berliner Buchhändler Klaus Baltruschat verübt, kurz darauf in Schleswig-Holstein den Polizeibeamte Stefan Grage erschossen und dessen Kollegen verletzt. Wer heute nach Storr sucht, kann dem biederen Bankkaufmann als NPD-Abgeordneten im Sächsischen Landtag oder als Beisitzer in der Berliner Zentrale der Bundespartei begegnen.

Am 28. Januar 1998 war gegen die Untergetauchten Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe Haftbefehl erlassen worden. Getreu der Einzeltäter-These war im Rahmen erster Fahndungsmaßnahmen »lediglich lokale Bedeutung« festgestellt worden. Plötzlich (bislang ohne erkennbaren Grund) sprach das BKA jedoch von Fahndungsmaßnahmen im In- und Ausland, unter Einsatz der Zielfahndung des Landeskriminalamts Thüringen. Doch das war freilich kein Anlass für die Bundesanwaltschaft, sich an ihren Auftrag zu erinnern.

Dieser Artikel gehört zu folgenden Dossiers:

  • Terror von Rechts

    Die Mordserie von Neonazis wirft weiter Fragen auf. Täglich kommen neue Details ans Licht. Doch vor allem die Arbeit von Polizei und Verfassungsschutz gibt Rätsel auf. Mehr

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2 Kommentare zu diesem Artikel

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  • WChristmann, 04. Jan 2012 01:24

    Einzeltäter und Einzelverfahren

    Mehrere Berichte und Kommentare habe ich zum Rechtsextremen-
    Gruppierungen gelesen, die mit erstaunen und ungläubigkeit geschrieben,
    einhergehen.
    Seit 1950 existieren paramilitärische Gruppierungen in Europa, rekrutiert
    aus der Rechten Szene, ausgebildet, finaziert und bewaffnet durch CIA, MI5, unterhalten bis heute durch untergeordnete Platzhalter wie Verfassungs- oder Staatsschutz und ähnliche Organe. Politiker die in der Vergangenheit und Gegenwart als sogenannte Rechte Hardliner bekannt waren oder sind, hielten und halten schützend ihre Machtpatschhändchen bis heute darüber.
    Diese Mitglieder dieser Stay-behind-Organisation, auch bekannt als "Gladio in Italien"; SDRA8 in Belgien ; BDJ-TD in Deutsachland usw. sollten zum Gründungszeitpunkt im Falle einer Sowjetischen Invasion Guerillaoperationen und Sabotage durchführen. Sie wurden niemals,
    bis heute nicht, aufgelöst und entwaffnet. Sie dienen heute neue Zielen
    und Operationen z.B. 26.Sept.1988 Oktoberfestattentat (Täter sollten Linke
    gewesen sein) Täter kamen von der Wehrsportgruppe Hoffmann.
    Heute verbreiten sie Terror, Attentate und Morde als politisches Instrument
    zur Verbreitung von gewollten Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung
    für eine Überwachung, davon könnte George Orwell nur träumen.

    Schaut Euch im Internet "Die geheimen Armeen der Nato" oder " Die wahre
    Geschichte der CIA" an. Schaut nach unter "Gladio". Macht Euch Gedanken
    über staatliche Privatarmeen wie "Blackwater USA" heute Xe-Service oder
    ArmorGroup England. Informiert Euch und seit weniger erstaunt.

    Willi Christmann

    • Permalink

  • Berndchen, 04. Jan 2012 05:59

    Re: Einzeltäter und Einzelverfahren

    Alles richtig , was Du schreibst.
    Aber das ND ist der falsche Adressat. Die sind linker Mainstream ("Die Linke unter den Großen") und wollen mit solchen "Verschwörungstheorien" nichts zu tun haben. Hier setzt man noch auf den Staat und macht ihm Vorwürfe, bei derartiger Verbrechensbekämpfung zu versagen.

    • Permalink

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