»Stoltenberg war nicht aktionistisch, nicht affektgesteuert, sondern in seiner Fassungslosigkeit wohltuend klug und besonnen«, beschrieb die Wochenzeitung »Die Zeit« wie viele andere Medien in Deutschland die besonnene Haltung des norwegischen Ministerpräsidenten nach den grausamen rechtsextremistischen Anschlägen auf ein Jugendcamp Ende Juli 2011. »Er demonstrierte keine militärische Entschlossenheit, wies niemandem die Schuld zu, er forderte auch keine Gesetzesänderungen, wie das jetzt reflexhaft in Deutschland bereits begonnen hat«, hieß es weiter. Und das Internetportal der »Welt« ergänzte: »Er erneuerte auch das Bekenntnis zur Meinungsfreiheit, auch wenn es um solche extremen Positionen wie jene des 32-jährigen Attentäters gehe.« An diese in der Tat bewundernswerte Haltung des norwegischen Ministerpräsidenten sei in diesen Tagen und Wochen nach der Aufdeckung der rechtsextremistischen Terrorserie in Deutschland erinnert.
Dass die norwegischen Sicherheitsbehörden relativ schnell die bange Frage beantworten konnten, ob der Attentäter ein Einzelgänger oder mit anderen Gruppen vernetzt oder Teil einer Organisation war und ob weitere Anschläge zu befürchten seien, war möglicherweise der Vorratsdatenspeicherung zu verdanken, die das norwegische Parlament im Frühjahr des vergangenen Jahres - übrigens mit Gegenstimmen der konservativen Opposition - beschlossen hatte. Jene Vorratsdatenspeicherung, um die die »reflexhaften« deutschen Sicherheitsbehörden nicht erst seit der Mord- und Raubserie der Rechtsterroristen von Zwickau ringen.
Die Strukturen organisierter und terroristischer krimineller Netzwerke können angesichts fehlender Vorratsdaten nicht aufgedeckt und schwere Straftaten nicht aufgeklärt werden. Nachdem 2010 das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte, blieben 88 Prozent der bisherigen rund 5500 Auskunftsersuchen ohne Erfolg, weil die Provider nicht mehr verpflichtet sind, die Daten vorzuhalten, bzw. bekannt zu geben. Das Gericht hatte einen verbesserten Datenschutz und höhere Hürden für den staatlichen Zugriff, also eine neue gesetzliche Regelung verlangt. Das hat die Gewerkschaft der Polizei ausdrücklich begrüßt und auf eine Neuregelung gedrängt. Auf die warten wir dank der Starrköpfigkeit der FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger allerdings bis heute.
Damit werden auch die Ermittlungen um die Zwickauer Terrorzelle erschwert. In nur 13 von 56 Anfragen an die Provider gab es eine vollständige Antwort, obwohl Hintermänner, Unterstützer und Verbindungen des Terrornetzes dringend der Aufklärung bedürfen. Weil wir nicht mehr auf diese Daten zugreifen können, wissen wir nicht, mit wem das Terror-Trio wann telefoniert, gemailt oder gechattet hat. Das zu ermitteln, wäre aber die Basis jeder Aufklärung eines Netzwerkes.
Derzeit fragen wir uns doch: Wie groß war das Umfeld der drei Verdächtigen? Gab es über die bisher Festgenommenen hinaus lokale Unterstützer, etwa an Orten, wo Ausländer ermordet wurden, wie München, Dortmund, Hamburg. Überall dort gibt es kleine, aber militante Neonaziszenen. Es wäre wichtig zu wissen, ob das Trio in Verbindung mit ihnen stand. Wer weiß, vielleicht wäre ja auch ein Anruf aus der NPD dabei, der für ein Verbotsverfahren durchaus wichtig sein könnte. Aber wir wissen es nicht.
Verbrechen werden heute nicht mehr in Hinterzimmern geplant. Die moderne Telekommunikation ermöglicht grenzenlose Unternehmungen: Genutzt wird sie auch für schwerste Verbrechen. Die Forderung also, Verbindungsdaten - nicht Gesprächsinhalte - von den Providern ein halbes Jahr aufbewahren zu lassen, um im Fall schwerster Verbrechen darauf zugreifen zu können, hat nichts mit deutscher Sicherheitshysterie oder Überwachungsmentalität zu tun, es sei denn, man würde dies auch der Mehrheit der anderen europäischen Staaten vorwerfen. Die dringen nämlich darauf, dass Deutschland endlich eine gemeinsame Richtlinie der Kommission umsetzt. Nun droht unserem Land ein Verfahren mit Strafzahlungen in Millionenhöhe.
Die Tatsache, dass die Polizei in Deutschland derzeit nicht auf gespeicherte Verbindungsdaten zugreifen kann, bedeutet nicht, dass diese Daten nicht gespeichert werden. Ob und vor allem wie lange und für welchen Zweck die Provider diese Daten sammeln, dafür interessiert sich hierzulande kaum jemand. Die Telekommunikationsunternehmen speichern bereits heute ohne gesetzliche Regelung Telefondaten über Wochen und Monate, um an Rechnungsdaten zu gelangen oder was auch immer. Und genau das gehört zu den Absurditäten der deutschen Datenschutzdiskussion, die ihren Fokus tunnelblickartig auf die Polizei richtet. Was private Unternehmer wie Kaufhäuser, Online-Dienste, Telefongesellschaften mit den Kundendaten veranstalten, was mit den Aufzeichnungen tausender privater Überwachungskameras geschieht, dafür scheint sich kaum jemand zu interessieren.
Kaum ein Thema sorgt in der schwarz-gelben Koalition für mehr Streit als die Vorratsdatenspeicherung. Auslöser des Zwistes war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März 2010. Das oberste deutsche Gericht kassierte damals die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung. Sie sah vor, dass Telefon- und Internetverbindungen ein halbes Jahr gespeichert werden müssen. Begründung der Richter: Die Speicherung sei ein »besonders schwerer Eingriff in das Fernmeldegeheimnis«, da die Daten Rückschlüsse in die Intimsphäre der Bürger zulassen.Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde Ende 2007 v...
Aktuelle Ausgabe: 26.05.2012
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