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Antrag: LINKE will kein Geld für Braun

(nd). In einem dringlichen Antrag fordert die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, »die Zahlung von Übergangsgeld aufgrund von § 16 Absatz 1 Senatorengesetz an Senator a.D. Michael Braun einzustellen«. Außerdem solle der Senat bereits geleistete Zahlungen wegen eines fehlenden Rechtsgrundes für die Gewährung unverzüglich zurückfordern. Braun (CDU) war als Verbraucherschutzsenator knapp zwei Wochen im Amt und hatte schließlich wegen des Vorwurfs der Teilnahme an dubiosen Immobiliengeschäften um Entlassung gebeten.

»Es scheint nicht nachvollziehbar, dass die ›Entlassung‹ des Senators nach nur zwölf Amtsstagen mit einem ›goldenen Handschlag‹ in Höhe von zirka 50 000 Euro belohnt werden soll«, heißt es in dem Antrag. Das Senatorengesetz treffe bereits jetzt Vorkehrungen, um bei einem Ausscheiden einer Senatorin oder eines Senators, wenn sie auf eigenen Wunsch hin erfolgt, den Anspruch auf Übergangsgeld auszuschließen. Eine Änderung des Senatorengesetzes sei daher für den vorliegenden Fall nicht nötig. »Bei einem Rücktritt entsteht der Anspruch auf Übergangsgeld nicht.« Die »Bitte um Entlassung« Brauns sei als Rücktritt zu werten.

Dieser Artikel gehört zu folgenden Dossiers:

  • Kampf gegen Rechts

    Die Enttarnung des Zwickauer Nazitrios rückt den Kampf gegen rechts wieder in den Mittelpunkt der Debatte. Die Politik erschwert die Arbeit der Initiativen gegen Rechtsextremismus, denn die Projekte haben mit Mittelkürzungen und der Extremismusklausel zu kämpfen. Die Diskussion über ein Verbot der NPD ist in Fahrt - das Verfahren jedoch noch lange nicht in Sicht.
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