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Vorläufig keine Ermittlungsverfahren

Berlin (dpa/nd). Die Staatsanwaltschaft Dresden darf die von ihr geplanten Ermittlungsverfahren gegen die beiden sächsischen LINKEN-Bundestagsabgeordneten Caren Lay und Michael Leutert vorläufig nicht einleiten. Der Immunitätsausschuss beschloss am Donnerstag, die dafür vorgesehene Frist bis zum 15. Februar auch wegen möglicher Verfahrensfehler zu verlängern, wie Leutert der Nachrichtenagentur dpa sagte. Leutert hatte wie LINKE-Bundesgeschäftsführerin Lay im Februar 2011 in Dresden an Aktionen gegen einen Neonaziaufmarsch teilgenommen.

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1 Kommentar zu diesem Artikel

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  • Rotspoon, 27. Jan 2012 22:20

    Vorläufig heißt ins Deutsche übersetzt:

    Wartet nur balde seit ihr doch dran. Von der Deutsche Justiz geht seit eh und je etwas BEDROHLICHES aus, denn sie ist auf dem Rechtsweg.

    • Permalink

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