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Verfassungsgericht prüft LINKE-Beobachtung

Berlin (AFP/nd). Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit der Beobachtung der LINKEN durch den Verfassungsschutz befassen. Dazu seien Verfahren anhängig, sagte Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof der »Welt am Sonntag«. Auf die Frage, ob das Eintreten für den demokratischen Sozialismus verfassungsfeindlich sei, sagte Kirchhof: »Es kommt darauf an, was man darunter versteht.« Das Grundgesetz lege kein Wirtschaftssystem fest, garantiere allerdings Grundrechte wie Unternehmerfreiheit oder Eigentumsfreiheit. Mit Verwunderung reagierte Kirchhof auf die Ankündigung der CSU, einen Verbotsantrag gegen die LINKE zu prüfen: »Man liest die Zeitung und staunt.«

Dieser Artikel gehört zu folgenden Dossiers:

  • LINKE unter Beobachtung

    Mindestens 27 Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet. Dazu kommen - offiziell - noch elf LINKE- Fraktionsmitglieder in verschiedenen Landtagen. Die Linksfraktion will nun einen Beschluss des Bundestages, um die Beobachtung der Partei DIE LINKE zu beenden. Mehr

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Bisher hat 1 Leser diesen Artikel empfohlen.

1 Kommentar zu diesem Artikel

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  • unklar, 10. Feb 2012 13:09

    Grundgesetz oder Verfassung

    Deutschland hat keine Verfassung sondern ein Grundgesetz.
    Über eine Verfassung muss das Volk abstimmen.
    Das Grundgesetz ist erschaffen wurden,damit man es nach belieben ändern kann.Eine Verfassung kann man nicht so einfach ändern wie ein Grundgesetz.

    • Permalink

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