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Le Pen scheitert mit Wahlrechtsbeschwerde

Paris (dpa/nd). Die rechtsextreme französische Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen ist mit einer Beschwerde gegen das Wahlrecht gescheitert. Der Verfassungsrat in Paris beurteilte einen von der 43-Jährigen beanstandeten Gesetzestext als zulässig. Dieser schreibt vor, dass die für eine Präsidentschaftskandidatur benötigte Unterstützerliste öffentlich gemacht werden muss. Mindestens 500 Mandatsträger wie Bürgermeister oder Parlamentsabgeordnete müssen dort unterschrieben haben.

Le Pen befürchtet, wegen der Veröffentlichungspflicht für die Liste nicht bei der Wahl am 22. April antreten zu dürfen. Le Pen hat nach eigenen Angaben bislang 400 Patenschaften für ihre Kandidatur zusammen. Bis 16. März hat sie Zeit, die restlichen 100 zu sammeln.

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24.05.2012 | Katja Eichholz, David König und Olaf Präger

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