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Von Benjamin Haerdle
16.07.2012

Jagdaussteiger stört Förster und Bauern

Zweischneidige Konsequenzen eines Straßburger Urteils für Artenvielfalt im Wald

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit einem Urteil zugunsten eines Grundeigentümers kürzlich Waldbesitzer, Bauern und Jäger schwer verärgert. Die Richter bestätigten nämlich das Recht des Eigentümers, keine Jagd zu dulden.

Wie viele Rehe, Hirsche und Wildschweine dem deutschen Wald gut tun, darüber gehen die Meinungen zwischen Jägern und Naturschützern seit jeher auseinander. Geregelt ist die Jagd im Bundesjagdgesetz und den entsprechenden Ländergesetzen. Und die dekretieren auf allen bejagbaren Grundstücken die Jagdpflicht, egal ob in privatem oder staatlichem Besitz.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat diese Pflicht Ende Juni aufgeweicht. Künftig, so urteilten die Richter in Straßburg, müssten Eigentümer die Jagd auf Grundstücken, die kleiner als 75 Hektar sind, nicht mehr dulden. Dies verstoße gegen den Schutz des Eigentums, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sei, begründeten sie ihr Urteil. Recht bekam damit ein Vegetarier aus Baden-Württemberg, der zwei Wald- und Wiesenflächen mit einer Größe von weniger als je 75 Hektar besitzt. Weil er damit automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft wurde und damit die Jagd auf seinen beiden Grundstücken dulden musste, klagte er. Mit Erfolg. Nun müssen die Behörden sehen, wie sie das Urteil in deutsches Recht umsetzen.

Auswirkungen könnte der Richterspruch auf die Wildbestände haben: »Ohne Jagd würden die Bestände von Reh-, Rot- und Schwarzwald schnell ansteigen«, sagt der Wildökologe Sven Herzog von der Technischen Universität (TU) Dresden. Allerdings sei noch unklar, welche Folgen diese Zunahme im Wald hätte. »Manche Forstwirtschaftler rechnen mit einer Abnahme der Biodiversität, weil mehr Rehe und Hirsche auch mehr Pflanzen und Jungtriebe fressen. Ökologen denken dagegen, dass durch die höheren Bestände Offenlandbereiche zunehmen, in denen sich beispielsweise Insekten und Vögel ansiedeln werden, die ansonsten in geschlossenen Waldbereichen nicht heimisch sind«, sagt der TU-Forscher.

In der Land- und Forstwirtschaft allerdings ist man besorgt. »Das wird zum Problem, wenn die Tiere bei der Nahrungssuche in angrenzenden Wäldern und auf Feldern große Schäden anrichten«, sagt Rolf Schlude vom Ökologischen Jagdverband Baden-Württemberg. Deshalb fordert der Deutsche Jagdschutzverband, dass Grundstücksbesitzer, die als Mitglied der Jagdgenossenschaft keine Jagd dulden, für den Wildschaden auf angrenzenden Flächen mithaften sollten.

Das Urteil berührt im Kern auch einen stetigen Streitpunkt zwischen Jägern und Naturschützern. Naturschutzorganisationen wie der NABU fordern eine Abkehr von der traditionellen Jagd. Das gilt insbesondere für Schutzgebiete: »Die Jagd muss dem Schutzzweck dienen«, betont NABU-Waldreferent Stefan Adler. Ein Beispiel: Verhindern hohe Bestände von Rehen und Hirschen den Aufwuchs von jungen Bäumen, darf geschossen werden.

2 Kommentare

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  • Beobachter / 16. Jul 2012 06:05

    Ein sinnvolles, längst überfälliges Urteil

    Der gemeinnützige Verein „Natur ohne Jagd e.V.“ hat sich zusammen mit vielen anderen Tierschutzorganisationen dafür ausgesprochen, die Bundes- u. Landesjagdgesetze hinsichtlich ethischer und ökologischer Kriterien zu novellieren.
    Ein wichtiger Punkt der Reformforderung ist die uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit darüber, was auf dem eigenen Grund und Boden durch „Fremde“ passiert. Der Verein begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes sehr und hofft auf rege Umsetzung der betroffenen Eigentümer.

    Damit reagiert der Vorstand des Vereins öffentlich auf das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der im Juni 2012 entschieden hatte, dass eine Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften, (die immer noch im deutschen Jagdgesetz vorgeschrieben wird), gegen die Menschenrechte verstößt. Dieses Urteil zeigt einmal mehr, dass ein sehr großer Reformbedarf in den alten bestehenden Jagdgesetzen besteht.

    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist daher sehr positiv für die Entwicklung einer Artenvielfalt sowie für Ruhezonen der Tiere zu sehen und wurde folgerichtig an die Belange und Interessen anderer Menschen angepasst die das Feudalverhalten der Jägerschaft nicht länger hinnehmen wollen.

    Bleibt zu hoffen, dass dieses alte Jagdgesetz, welches seit dem 19. Jahrhundert kaum nennenswert reformiert wurde, auch hinsichtlich eines modernen Tierschutzes weitergehende Veränderungen erfahren wird. So sollen z.B. der Haustierabschuß und die Fallenjagd ebenso verboten werden wie die Jagdhundeausbildung an lebenden Füchse, Katzen und Enten.
    Ein weiterer Punkt auf der Verbotsliste wäre die Verwendung bleihaltiger Munition zu untersagen, die in Böden und Gewässer eingebracht, unsere Umwelt nachhaltig vergiftet.

    Natur-ohne-Jagd (de)

  • fuerTiere / 16. Jul 2012 11:50

    gegen die Jagd !!!

    - Die Jagd schadet dem Gleichgewicht der Natur
    - Durch die Jagd steigt die Überpopulation der Wildscheine & andere Waldtiere immer weiter:
    - Familienverbände werden auseinandergerissen, worauf die Wildschweine mit vermehrter Fortpflanzung reagieren
    - Durch das Ausstreuen von Nahrung werden die Waldtiere angeregt sich noch mehr zu vermehren
    - Die Bejagung des Fuchses führt zur Flucht und damit zur Ausbreitung von Tollwut
    - Alle wesentlichen von der Jägerschaft genannten Gründe für die Jagd sind heute wissenschaftlich widerlegt
    - Der Jagd fallen jährlich zusätzlich ca. 400.000 Katzen und ca. 65.000 Hunde zum Opfer

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