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Von Peter Nowak
07.08.2012

Verfassungswidrige Wohnregelung?

Ein Urteil des Sozialgerichts Mainz könnte das Ende der schwammigen Hartz-IV-Bemessung bringen

Richter halten den Begriff der »angemessenen Miete« für zu pauschal und ungeeignet.

Für viele Erwerbslose ist die Hartz-IV-Wohnregelung ein Grund für Ärger und Furcht. Es geht um Paragraf 22 Absatz 1 SGB, der die Kosten der Unterkunft für Erwerbslose regelt. Die Kommunen übernehmen nicht die Miete komplett, sondern den Teil, den sie für »angemessen« halten.

Dieser schwammige Passus könnte dazu führen, dass die Hartz-IV-Wohnregelung verfassungswidrig ist. Dieser Meinung zumindest ist das Mainzer Sozialgericht. In einem erst jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az.: S 17 AS 1452/09) vom 8. Juni monierte das Gericht, dass die Regelung »nicht mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar« sei. Dabei beriefen sich die drei Mainzer Richter auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010, in dem der damalige Hartz-IV-Regelsatz verworfen wurde.

Erst vor wenigen Wochen wurde mit Verweis auf dieses Urteil die Hartz-IV-Regelung für Flüchtlinge für grundgesetzwidrig erklärt, weil die bisherigen Sätze keine menschenwürdige Existenz ermöglichen. Nun könnte über die Wohnrechtregelung das gleiche Urteil gefällt werden, sollte sich auch das Bundesverfassungsgericht der Lesart des Mainzer Sozialgerichts anschließen.

Es hatte über die Klage eines Ehepaars zu entscheiden, das die Einkünfte ihrer Lohnarbeit mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken musste. Für die 62 Quadratmeter große und 358,13 Euro teure Wohnung der beiden hielt das Wormser Jobcenter lediglich einen Betrag von 292,20 Euro Miete für angemessen. Die Mieter sollten sich eine günstigere Wohnung suchen oder die Mietdifferenz selber tragen. Die Richter verurteilten das Jobcenter dazu, die vollständige Miete zu übernehmen.

In der Begründung verwarfen die Richter den Begriff der »angemessene Miete« als zu pauschal. Er sei »auf Grund seiner Entstehungsgeschichte und seiner Unbestimmtheit (...) angesichts der verfassungsrechtlichen Vorgaben« für die Bestimmung des Existenzminimums nicht geeignet, heißt es in der Urteilsbegründung.

Der Begriff könne nur dann verfassungskonform ausgelegt werden, wenn das Jobcenter prüft, ob Mieten »deutlich über den üblichen Unterkunftskosten für der Größe und Struktur nach vergleichbare Haushalte im geografischen Vergleichsraum liegen«. Könne die Behörde das nicht nachweisen, dann müsste sie »die Aufwendungen in voller Höhe weiter (…) übernehmen«. Mit dieser Einschätzung greifen die Richter einen Punkt auf, der bei Erwerbslosen seit der Einführung moniert wird. Immer wieder wird darauf verwiesen, dass auf den örtlichen Märkten kaum Wohnungen in der Miethöhe zu finden sind, »die von den Jobcentern als angemessen bezeichnet werden«.

Besonders die Innenstadtbezirke würden so zu Zonen, in denen Erwerbslose und Menschen mit niedrigen Einkommen nicht mehr leben können, kritisieren Erwerbslosenaktivisten. Dass sie neben der Unsicherheit der Arbeitsverhältnisse auch um ihre Unterkunft fürchten müssen, ist für viele Betroffene eine besondere Belastung.

5 Kommentare

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  • nethippi / 07. Aug 2012 09:02

    Die Regierung und die Verfassung

    Es ist schon seltsam, wie oft das Bundesverfassungsgericht unsere Regierung einbremsen muss, obwohl alle Regierenden auf unsere Verfassung einen Eid geschworen haben.
    Ich hoffe nur, dass auch andere Teile der Sozialgesetzgebung endlich für verfassungswidrig erklärt werden.
    Zwei Beispiele:
    Leben eine Frau und ein Mann zusammen, gelten sie im SGB II als Bedarfsgemeinschaft und müssen füreinander einstehen. Wäre eventuell nachvollziehbar, wenn sie dies im Steuergesetz oder im Erbrecht genauso behandelt würden. Das Finanzamt kennt keine eheähnliche Einstandsgemeinschaft, weshalb beide die Steuerklasse 1 hätten. Es wird halt einfach so gemacht, wie es für den Staat günstiger ist.
    Lehne ich als Empfänger von SGB II-Leistungen einen Job ab, verstosse ein Jahr später gegen meine Eingliederungsvereinbarung und innerhalb eines weiteren Jahres verstosse ich noch einmal gegen meine Pflichten, gibt mir der Staat nichts mehr, kein Essen, keine Miete, nicht einmal eine Krankenversicherung. Mit einem Schwerverbrecher würde er das nicht tun. Amnesty International stände sofort auf der Matte, um auf dieses menschenverachtende Vorgehen aufmerksam zu machen.
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, dass eine Existenzsicherung + ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe unverfügbar sind und geleistet werden muss. Interessiert die Politiker aber nicht, im SGB II kann nach wie vor auf Null gekürzt werden.
    Diese Praxis ist auch nötig, um einen Niedriglohnsektor aufrecht zu erhalten. Mit diesen Sanktionen werden Menschen in arbeit gezwungen, egal zu welchem Lohn. deutschland hat zwar 1954 die UN-Menscherechtscharta unterschrieben, in der eindeutig festgelegt ist, niemand darf zum arbeiten gezwungen werden, auch nicht durch Sanktionen, wem aber schon das Grundgesetz egal ist, der interessiert sich auch nicht für eine UN-Menschenrechtscharta.

  • Rotspoon / 07. Aug 2012 11:02

    Wir haben gar keine Verfassung,wir haben nur ein Grundgesetz

    Völlig losgelöst von diesem Konstrukt hat seinerzeit diese RotGrüne Zweierbande mitschwarzer Billigung all jene, die keine Arbeit hatten, ins absolute Existenzminimum katapultiert und mit einer Jobcenterbürokratie überzogern, die nicht nur hunderte von Millionen kostet, sondern die Betroffenen bis aufs Blut schuriegelt. Es ging kein Aufschrei durchs Land und nun sollen ausgerechnet Deutsche Richter alles richten?

    Übrigens: Hörten wir nicht gerade vorgestern, daß Kipping/Riexinger zu den RotGrünen ins Bett kriechen wollen?

  • DandelionWine / 07. Aug 2012 19:34

    Nunu...

    Hm, die deutsche Richter haben tatsächlich eine Entscheidung getroffen? Eine echte Entscheidung... so ganz ohne Murks? Ach ja... es geschehen noch Zeichen und Wunder.

    In meinem Bekanntenkreis wurde in einer ähnlichen Angelegenheit geklagt... die Sache wird mittlerweile seit sechs Jahren verschleppt, die gerichtliche Entscheidung wird mal wegen einem, mal wegen anderem Vorwand verweigert. Das ist kein Einzelfall, so etwas ist bei den deutschen Gerichten an der Tagesordnung. Gerade da, wo das Recht und die Gerechtigkeit herrschen sollten, wird man jeder vorstellbaren und jeder unvorstellbaren Willkür ausgeliefert.

  • rosine / 09. Aug 2012 19:20

    Volle Zustimmung

    Volle Zustimmung zum Kommentar von Dundelionwine.

  • FreeSpeech / 10. Aug 2012 09:54

    Die Krux

    ist ja nicht, dass u. U. hier ein sehr detailliertes Urteil gefällt wurde, wobei wahrscheinlich wieder das Bundesverfassungsgericht angerufen werden muss, sondern dass sich unsere Abgeordneten völlig sinnbefreit und eigenmächtig über die Bedürfnisse, die Wünsche und die große Mehrheit des Volkes hinwegsetzen.
    Z. B. die (wieder mal) rechtswidrige Erhöhung von ALG II um 5.-- Euro, indem man vorher sinnbefreit u.A. Bier und Tabak abgezogen hat, für die man fast ein halbes Jahr verhandelt hat.
    Wohlgemerkt eine durch das BVerfG angemahnte nachvollziebare Berechnung...
    und dann von monatlich 369.-- um 5.-- Euro auf 374.-- Euro aufgestockt.
    Nicht zu vergessen:
    Als es um die Diätenerhöhung der Abgeordneten ging, war die Sache in einer Nacht- und Nebelaktion durch: monatlich 584.-- Euro.
    Noch Fragen?
    Es kann doch nicht wahr sein, dass wir für jeden Sch... ein Höchstgericht brauchen, um der grassierenden Unwissenheit (mal de Abgeordneten fragen, was im ESM-Vertrag steht, den sie mal so eben nach Parteifraktionskonsens unterschreiben) einen Riegel vorzuschieben.
    Wenn das so weiter geht, auch dass z.B. unzulässige Sanktionen unter das verifizierte Menschenrecht fallen, können wir den überflüssigen, kostenexplodierenden Bundestag auflösen (die fortwährenden neuen Gesetzesvorlagen kann man durchaus unter galoppierenden Wahnsinn einreihen) und evtl. durch einen weiteren Bundesverfassungsgerichtssenat ersetzen.
    Was fehlt:
    Das höchste Gericht benötigt Befugnis, die Nicht- oder Halbwegsumsetzer von Gesetzen nachhaltig zu bestrafen.
    Am besten mit Gehalt- und Pensionsentzug von 30 über 60 bis zu 100 %.
    Ein Wunschtraum...
    aber Hoffnung besteht. Immer mehr Menschen wachen auf...

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