Kein gutes Beispiel

  • Jörg Meyer
  • Lesedauer: 2 Min.

Nein, das ist wahrlich kein Glanzstück gewerkschaftlicher Auseinandersetzungsfähigkeit. Einem monatelangen Arbeitskampf inklusive Erzwingungsstreik für einen Tarifvertrag folgte nun der Abschluss: eine Betriebsvereinbarung.

Aus dem Soli-Kreis Neupack, der sich zur Unterstützung der Beschäftigten bald nach Beginn des Arbeitskampfes gebildet hatte, ist die Kritik zu hören, dass das nun vorliegende Ergebnis, das auch das endgültige Ende des Streiks darstellt, den betroffenen Mitgliedern der IG BCE nicht zur Abstimmung vorgelegt wurde. Ein Nebenaspekt vielleicht, aber ebenfalls kein gutes Beispiel.

Der Hamburger Arbeitsrechtsanwalt Rolf Geffken sieht in dem Abschluss gar einen »Tabubruch historischer Dimension«, der darin liege, dass die Gewerkschaft auf einen Tarifvertrag verzichtet und stattdessen die Betriebsvereinbarung als »Kompromiss« annimmt. Die IG BCE habe damit auf ihr grundgesetzlich garantiertes Recht auf gewerkschaftliche Vereinigungsfreiheit verzichtet. Für Geffken ein Bärendienst für das gesamte Arbeitsrecht. Die Beschäftigten sind darauf angewiesen, ihre Arbeitsverträge einzeln mit dem Arbeitgeber auszuhandeln, haben nicht den kollektiven Schutz des Tarifvertrages.

Was das für die ehemaligen Streikaktivisten bedeuten kann, ist leicht vorstellbar. Von Mobbing ist die Rede und von einer »Vorzugsbehandlung« für die Streikbrecher - von denen nicht wenige einen Arbeitsvertrag erhalten haben.

Sicher, es ist für einen Gewerkschaftssekretär nie einfach, über Streikabbruch zu sprechen, Gedanken über das eigene Versagen, Vorwürfe der Beschäftigten werden laut. Zudem gucken die Gewerkschaften, dass diejenigen, für die sie das Streikgeld bezahlen, auch »spuren«. Manches Mal zu sehr. Die laufende Debatte um neue Streikstrategien und bessere Einbindung der Gewerkschaftsmitglieder ins Streikgeschehen kommt nicht von ungefähr.

Was jetzt die IG BCE als Erfolg verkauft, bringt für einige bei Neupack mehr Geld, für andere einen neuen Arbeitsvertrag. Dennoch bleibt ein bitterer Geschmack, da festgestellt werden muss: Es ist nicht gelungen, der Neupack-Geschäftsführung einen Tarifvertrag abzutrotzen. Dieses Bespiel macht hoffentlich keine Schule.

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