Bundesrat billigt Ökostrom-Reform
Trotz einiger Bedenken, haben die Länder das EEG-Gesetz durchgewunken
Berlin. Die umstrittene Ökostrom-Reform der großen Koalition kann zum 1. August in Kraft treten. Die Länder billigten das Gesetzespaket am Freitag im Bundesrat. Mit verbindlichen Ausbauzielen, Förderkürzungen und mehr Wettbewerb sollen die Kosten beim Grünstrom-Ausbau bis 2017 zumindest stabil bleiben. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden zahlt über die Stromrechnung derzeit netto 218 Euro Umlage im Jahr.
Die Ministerpräsidenten hätten das zentrale Regierungsprojekt ohnehin nicht mehr stoppen, aber durch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses - eine Art Schlichtungsstelle zwischen Bundestag und Bundesrat - verzögern können. Darauf verzichteten sie, weil das Firmen und Investoren bei der Energiewende verunsichert hätte.
»Das Signal wäre fatal gewesen«, meinte Thüringens Regierungschefin Christine Lieberknecht (CDU). Dennoch habe die Reform von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) viele Unzulänglichkeiten, etwa Nachteile für die Biomasse-Branche. Zuvor setzten die Länder selbst aber noch erhebliche Änderungen durch.
Vor wenigen Tagen einigte sich dann die Bundesregierung auch mit der EU-Kommission. Brüssel will die Reform des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nun unter gewissen Auflagen genehmigen. Damit erhalten Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen und Konkurrenz außerhalb Europas haben, weiter Rabatte bei der EEG-Umlage von insgesamt fünf Milliarden Euro pro Jahr. Das müssen die Bürger über die Stromrechnung mitbezahlen.
Deutschland hatte 2011 nach der Atom-Katastrophe im japanischen Fukushima entschieden, das letzte deutsche Atomkraftwerk 2022 abzuschalten und die Energiewende voranzutreiben. Aktuell hat Ökostrom aus Wind, Sonne, Wasser und Biomasse einen Anteil von rund 25 Prozent an der Stromerzeugung - bis 2025 sollen es bis zu 45 Prozent und bis 2035 bis zu 60 Prozent sein. dpa/nd
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