Sachsens Handygate: Justiz gibt Rückendeckung bei Bespitzelung von Antifaschisten
Das Amtsgericht Dresden hat erklärt, dass die Abfrage von mehr als einer Millionen Handyverkehrsdaten samt 320 000 Rufnummern während einer Anti-Nazi-Demo 2011 erlaubt war. Nicht einmal eine Bundestagsvizepräsidentin kann dagegen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.