Bürger wollen ihren Bürgermeister

Einwohner von Guben demonstrieren für FDP-Politiker

  • Anna Ringle
  • Lesedauer: 3 Min.

»Er hat Bewährung, dann soll er sich auch bewähren!« Ein Mann ruft das lauthals über die Köpfe der Stadtverordneten in Guben (Spree-Neiße) hinweg. Der vorbestrafte ehemalige Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner (FDP) hat am Sonntag die Stichwahl gewonnen – und könnte noch in diesem Monat erneut den Bürgermeisterposten übernehmen. Aber die Mehrheit der Stadtverordneten will das verhindern. Mit einem Eilantrag soll in der Sitzung im Rathaus am Mittwochabend über eine Suspendierung Hübners abgestimmt werden. Doch dann kommt alles anders als gedacht.

Wegen möglicher Verfahrensfehler ziehen die Antragssteller gleich zu Beginn der Sitzung die Beschlussvorlage zurück. »Wir wollen keine Fehler machen«, sagt der Vorsitzende der Wählergruppe »Wir Gubener Bürger«, Frank Kramer. Also soll der Antrag noch einmal bei der Stadt eingereicht werden. Dieses Mal formal richtig. In einer Sondersitzung könnte dann darüber beraten werden. Voraussichtlich schon am kommenden Montag.

Der Bürgermeister-Streit
  • Der heute 64-jährige Klaus-Dieter Hübner (FDP) war im Februar 2015 vom Landgericht Cottbus wegen Bestechlichkeit und Untreue zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er schanzte demnach während seiner Zeit als Bürgermeister von Guben einer Gartenbaufirma städtische Aufträge zu und diese pflegte im Gegenzug kostenlos sein Privatgrundstück.
  • Nach Angaben der Staatsanwaltschaft beträgt Hübners Bewährungszeit drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Rechtskräftigkeit des Urteils, was im Januar 2016 der Fall gewesen ist. Die Bewährung läuft demnach bis Ende Januar 2019.
  • Wenn Hübner jetzt Straftaten begeht, müsste er theoretisch im strengsten Falle die Haftstrafe von eineinhalb Jahren antreten. Es gibt aber auch mildere Sanktionen, zum Beispiel die Verlängerung der Bewährungszeit, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt. dpa/nd

Die mehr als 100 Bürger, die ins Rathaus gekommen sind, können das alles nicht fassen. Sie platzen in den Saal, als die Sitzung schon läuft. Sie haben Hübner gewählt, warum soll er dann nicht ins Rathaus einziehen? Mit der Suspendierung wäre dem inzwischen 64-Jährigen verwehrt, seine Amtsräume zu beziehen. Die Männer und Frauen sind wütend. Es gibt Pfiffe, Buhrufe, Schreie. Sie fühlen sich vom Stadtparlament bevormundet und fordern, dass die Stadtverordneten zurücktreten. »Ihr ignoriert uns doch schon wieder«, ruft ein Mann. »Wir haben den Bürgermeister gewählt und nicht Sie.«

Der noch amtierende Bürgermeister Fred Mahro (CDU), der wegen Hübners Korruptionsprozesses im Rathaus eingesprungen war, bleibt ruhig und appelliert an gegenseitigen Respekt. Das hilft etwas. Doch es wird immer wieder laut an diesem Abend. Nach und nach gehen die Leute schließlich kopfschüttelnd. Sie können nicht begreifen, was hier abläuft. Hübner selbst ist nicht da. Die FDP-Stadtverordnete Monika Birkholz sagt, dass er nicht kommen wollte, »damit erst mal Ruhe einkehrt«.

Einst begünstigte Hübner eine Gartenbaufirma mit städtischen Aufträgen. Im Gegenzug kam der Betrieb auf Hübners Privatgrundstück und mähte den Rasen, setzte Pflanzen – alles kostenlos. Obendrein gab es immer wieder umsonst Blumensträuße. Das Landgericht Cottbus verurteilte Hübner wegen Bestechlichkeit und Untreue zur eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung. Der FDP-Kommunalpolitiker hat den Spitznamen »Berlusconi an der Neiße« weg.

Die Stadt an der Grenze zu Polen mit knapp 18 000 Einwohnern ist nach der Wahl gespalten. Immer wieder hört man: Hübner, der Macher. Hübner, der nicht lange fackelte. Hübner hat uns nach vorne gebracht. Es gibt aber auch die Bürger, die ihn für nicht tragbar halten. »Er versteht es, die Leute aufzuputschen«, sagt eine ältere Frau. »Er ist ein Blender.«

Am 25. Juli tagt der Wahlausschuss, der noch das vorläufige Endergebnis der Bürgermeisterwahl bestätigen muss. Dann muss Hübner die Wahl noch annehmen. Danach könnte es rein theoretisch für ihn losgehen im Rathaus – falls die Stadtverordnetenversammlung nicht seine Suspendierung beschließt, falls der Landkreis Spree-Neiße nicht noch ein Disziplinarverfahren gegen ihn wegen Verfehlungen in seiner früheren Amtszeit einleitet. Der Landkreis will sich erst äußern, wenn das Wahlergebnis amtlich feststeht. dpa

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