Turkish Airlines darf freistellen

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Das Arbeitsgericht Berlin entschied am Mittwoch, dass die sofortige Freistellung eines Vertriebsmitarbeiters von Turkish Airlines Anfang August durch eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag gedeckt gewesen sei. In den Tagen nach dem Putschversuch hatte das Unternehmen nach eigenen Angaben mehr als 200 Mitarbeiter entlassen, um gegen Anhänger des Predigers Fethullah Gülen vorzugehen, den die Türkei als Anführer des Putschversuches von Mitte Juli sieht.

Der seit 2006 bei der Fluggesellschaft beschäftigte Kläger ist zum Jahresende gekündigt und gleichzeitig unter Fortzahlung seines Gehalts von der Arbeit freigestellt worden. Begründet hat der Mitarbeiter seine Klage gegen die Freistellung damit, dass die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit den Ereignissen in der Türkei nach dem gescheiterten Militärputsch zu sehen sei, also einen politischen Hintergrund habe. Durch die Freistellung werde er ausgegrenzt und einem falschen Verdacht ausgesetzt.

Turkish Airlines hat politische Motive für diese Kündigung und die Freistellung bestritten. Die liege ausschließlich im Umsatzeinbruch im ersten und zweiten Quartal 2016 begründet

Am Freitag will das Gericht darüber verhandeln, ob auch die vorherige Kündigung zum Jahresende rechtmäßig war. dpa/nd

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