In die Suppe gespuckt

Verwaltungsgericht untersagt Sonntagsshopping in Gießen

  • Hans-Gerd Öfinger
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Neue Runde im Tauziehen um kommunale Ladenöffnungsregelungen für Sonn- und Feiertage in Hessen: Das Verwaltungsgericht im mittelhessischen Gießen hat die vom örtlichen Magistrat für diesen Sonntag beschlossene Genehmigung zur Ladenöffnung in der Innenstadt und zwei Gewerbegebieten gekippt. Damit entsprach das Gericht einem Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB).

Wie ein Behördensprecher auf nd-Anfrage mitteilte, hatte die 8. Kammer des Gerichts am Donnerstagnachmittag die seitens der Stadt Gießen erlaubte Offenhaltung von Verkaufsstellen für »offensichtlich rechtswidrig« erklärt und damit einem einstweiligen Rechtsschutzantrag von ver.di und KAB stattgegeben (Beschluss vom 03.11.2016, Az.: 8 L 3647/16.GI). Für die erst Ende Oktober verfügte Ladenöffnung lägen keine gesetzlichen Voraussetzungen vor. Der Verfassungsrang des Sonn- und Feiertagsschutzes sei eng auszulegen, so die ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.