Wieder keine Revolution

Steffen Schmidt sieht den Gesetzgeber bei Cannabis nur den Gerichten hinterherlaufen

  • Steffen Schmidt
  • Lesedauer: 1 Min.

Viele Schwerkranke, die bisher Cannabispräparate nur nehmen konnten, wenn sie einen Arzt fanden, der die wenigen zugelassenen Mittel verschreibt, und wenn sie die Kosten dafür selbst tragen, dürften aufatmen. Denn mit dem nun beschlossenen Gesetz können neben den existierenden Fertigarzneien mit Cannabiswirkstoffen auch die getrockneten Pflanzenteile und Extrakte daraus verordnet und von den Krankenkassen bezahlt werden.

Eine grundlegende Neubewertung der Droge - wie etwa seit langem in den Niederlanden - ist mit der Entscheidung allerdings nicht verbunden. Im Gegenteil: Der Selbstanbau bleibt für Kranke verboten. Mit der Erstattung durch die Krankenkassen sind vermutlich Einzelentscheidungen von Gerichten hinfällig, die einkommensschwachen Patienten mit Multipler Sklerose den Anbau erlaubten.

Ohnehin folgt der Bundestag nach jahrelanger Diskussion letztlich nur der veränderten Urteilspraxis der Gerichte, die schon viel früher in Einzelfällen zugunsten der Kranken urteilten, dass die medizinische Forschung Cannabis bei Multipler Sklerose, Krebs und chronischen Schmerzen längst als hilfreiches Medikament sieht.

Cannabis ist nicht die erste und gewiss nicht die letzte Droge, die mal als gefährliches Rauschgift, mal als Medikament gesehen wurde: Einst in Hustenmitteln, wurde es von Heroin abgelöst, das nun wieder verboten ist.

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