Richter untersagt Kopftuch im Gerichtssaal
Luckenwalde. Das Tragen des muslimischen Kopftuches vor Gericht sorgt in Luckenwalde für Aufregung. Ein Richter untersagte einer Syrerin, die sich von ihrem Ehemann scheiden lassen will, das Tragen des Kopftuches während der Verhandlung, wie der »Tagesspiegel« (Dienstag) berichtet. Die Anwältin der Syrerin hält das Kopftuchverbot für ihre Mandantin für verfassungswidrig und hat die Anordnung laut Zeitung beanstandet. Dabei kann sie sich auf höchstrichterliche Entscheidungen berufen. Während es bislang herrschende Meinung in Deutschland ist, dass das Neutralitätsgebot Richterinnen und Staatsanwältinnen untersagt, aus religiösen Gründen ein Kopftuch zu tragen, gilt dies nicht für andere Prozessbeteiligte und Zuschauer. Amtsgerichtsdirektorin Roswitha Neumaier sagte dem »Tagesspiegel«, der für den 27. Juli angesetzte Termin sei vertagt worden. Zu dem von ihrem Kollegen verhängten Kopftuchverbot erklärte sie: »Er hat für Ordnung zu sorgen im Gerichtsaal, wo religiöse Zeichen nichts zu suchen haben.« epd/nd
Dieser Artikel ist wichtig! Sichere diesen Journalismus!
Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen: Auf Grund der Coronakrise und dem damit weitgehend lahmgelegten öffentlichen Leben haben wir uns entschieden, zeitlich begrenzt die gesamten Inhalte unserer Internetpräsenz für alle Menschen kostenlos zugänglich zu machen. Dennoch benötigen wir finanzielle Mittel, um weiter für sie berichten zu können.
Helfen Sie mit, unseren Journalismus auch in Zukunft möglich zu machen! Jetzt mit wenigen Klicks unterstützen!