Dragonerareal: Bund gegen Nutzungsvielfalt

Initiative protestiert gegen Vertragsbedingungen für Grundstücksübergabe an Berlin

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 2 Min.

»Seit die Privatisierung des Dragonerareals gescheitert ist, tut die BImA alles dafür, die vor mehr als einem Jahr beschlossene Übertragung des Geländes an das Land Berlin hinaus zu zögern«, beklagt Enrico Schönberg von der Initiative »Stadt von unten«. Seit Monaten hätte die Kreuzberger Fläche im Tausch gegen sieben sogenannte Kulturgrundstücke von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) an das Land übertragen werden sollen, zuletzt wurde dies für den Mai angekündigt. Nun wurden bei der öffentlichen Beteiligungsveranstaltung »Forum Rathausblock« am Dienstag im Rathaus Friedrichshain-Kreuzberg erstmals Details aus dem Vertrag dazu bekannt. Demnach müssten 90 Prozent der Grundstücksflächen an landeseigene Akteure vergeben werden, während nur die verbleibenden zehn Prozent an Genossenschaften oder andere gemeinwohlorientierte Träger vergeben werden dürften, erklärt »Stadt von unten«. Dies gelte, wie mitgeteilt wurde, auch für die Vergabe in Erbbaurechten, wie sie von den lokalen Initiativen vorgeschlagen wird.

»Die nun bekannt gewordenen Vertragsdetails zeigen, dass es ihr offenbar darum geht, Einfluss auf die zukünftige Nutzung zu nehmen, in dem sie die Trägervielfalt verhindert«, sagt Schönberg. »Der Senat darf hier nicht einknicken, um die begonnene Entwicklung zu einem Modellprojekt für kommunale, leistbare und selbstverwaltete Wohnungen und Gewerberäume nicht zu gefährden«, fordert Schönberg. Auch der Bezirk habe sich gegenüber dem für die Grundstücksübertragung zuständige Verwaltung für eine Vergabe von 30 bis 50 Prozent der Flächen an gemeinwohlorientierte Akteure ausgesprochen.

Am 30. Juni hatte der Investor Arne Piepgras, der ausgebootete ursprüngliche Käufer des innerstädtischen Filetgrundstücks, bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt. Er sieht in der Übertragung an das Land eine unzulässige Beihilfe (»nd« berichtete). Die Begründung, dass Berlin das Areal benötige, um sozialen Wohnungsbau zu realisieren, nennt Anwalt Salvatore Barba ein »Alibi«, das nicht standhalte »in Anbetracht der vielen anderen Möglichkeiten, die sich in Berlin bieten«. In einer früheren Beschwerde sah die Kommission keine Anhaltspunkte für ein Beihilfevergehen. Dieses habe jedoch »keine abschlägige Verbescheidung der eingereichten Beschwerde«, dargestellt, so Barba.

»Dieses Verfahren ist reine Steuerverschwendung. Piepgras sollte einsehen, dass er das Grundstück nicht bekommt«, sagt Schönberg zu dem Vorgang. Das öffentliche Beteiligungsverfahren zur künftigen Nutzung des Areals läuft seit einem Jahr.

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