Bundeswehr im Visier der Staatsanwaltschaft

Externe Berater nehmen Schlüsselstellungen in der Truppe ein / Anonyme Anzeige bei der Berliner Staatsanwaltschaft

  • René Heilig
  • Lesedauer: 4 Min.

Es ist gerade so, als wollte ein Eigenheimbesitzer endlich Strom auf sein Grundstück legen. Was immer Baumärkte in ihrer Werbung versprechen, alleine kann er die Aufgabe nicht bewältigen. Also beauftragt er einen Handwerker. Nachdem die Leitung liegt, wünscht sich der Hausherr Lampen und Steckdosen. Der Fachmann ist zur Stelle, denn nur er weiß, wo man die richtigen Anschlüsse findet. Oder welche Sicherungen einzubauen sind. Der Mann ist auch gefragt, wenn es um elektrische Jalousien, die Dunstabzugshaube oder Bewegungsmelder geht. Auftrag um Auftrag lässt den Wohlstand des Handwerkers wachsen. Was Konkurrenten neidisch macht. Sie kommen dahinter, dass der Hausherr seine Kosten über ein Konto abrechnet, das andere für anderes eingerichtet haben. Eine anonyme Anzeige steht im Raum.

Im vorliegenden Fall heißt der Hausherr Ursula von der Leyen (CDU). Sie baut gerade in der Bundeswehr den Cyber- und Informationsraum zu einer eigenständigen Streitkraft aus. Doch auch in der fünften Dimension ist ihr Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) an Vergaberecht und Ausschreibungsgrundsätze gebunden. Logisch, denn es bezahlt – egal ob es um einen Panzer oder Beratungsleistungen geht - mit Steuergeld. Seit 2017 beschäftigte das Ministerium durchgehend bestimmten Beratungsunternehmen und externe Fachleute, weil die Bundeswehr – anders als öffentlich behauptet – die Aufgaben im Bereich Cyber und Informationstechnik nicht alleine bewältigen kann. Daraus wurde nie ein Geheimnis gemacht.

Und in der Tat kann ein ministeriell ungetrübter Blick für erstaunliche Klarheit sorgen. Bestes Beispiel: Zu Beginn ihrer Amtszeit Ende 2013 hat Ministerin von der Leyen selbst externen Sachverstand bei der Beratungsfirma McKinsey eingekauft. Allerdings hat sie Katrin Suder, die vor allem Ordnung in das gesamte Beschaffungswesen bringen sollte, fest angestellt. Bis März 2018 war sie Staatssekretärin im BMVg.

Anders lief das offenbar hundertfach auf verschiedenen Arbeitsebenen. Daher prüft die Berliner Staatsanwaltschaft nun – nach einer anonymen Anzeige – den Vorwurf von Scheinselbständigkeit. Externe Berater sollen möglicherweise über Jahre ausschließlich für von der Leyens Ministerium gearbeitet haben, das jedoch seine Sozialversicherungspflicht umging. Doch es geht um viel mehr.

Am Donnerstag wurde dazu von der Leyen im Haushaltsausschuss des Bundestags befragt. Auch danach haben Oppositionspolitiker erheblichen Klärungsbedarf. Es seien »zahlreiche Fragen unbeantwortet«, sagt beispielsweise Haushalts- und Wehrexperte Tobias Lindner (Grüne). Er mutmaßt nicht nur Vergabeverstöße sondern auch »Seilschaften zwischen Ministerium und Externen«. Lindner spricht von einem Best-Buddy-System, bei dem man Lieblingsberatern lukrative Aufträge zuschanzt. Sein LINKEN-Kollege Michael Leutert hat ähnliche Befürchtungen, wenn er sagt: »Aus Erfahrung wissen wir, dass Intransparenz allzu schnell zum Türöffner für Korruption wird.« Der Sprecher des Ministeriums, Jens Flosdorff, dagegen beruhigt: Man habe interne Konsequenzen gezogen, Vergaberegeln geändert und interne Ermittler eingesetzt.

Dass alles so rasch zu bereinigen ist, glaubt niemand. Denn im Arbeitsalltag vor allem im chronisch unterbesetzten Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), das vor allem die Beschaffung für die Bundeswehr regelt, ist kaum zu unterscheiden, wer Beamter ist und wer quasi über eine bevorzugte »Leiharbeitsfirma« ins Haus geholt wurde. So lässt der Fall größere Ausmaße erahnen. Insbesondere dann, wenn man einem geheim gehaltenen Bericht des Bundesrechnungshofes nachgeht, der sich mit dem Einsatz externer Experten »an zentralen Stellen« bestimmter IT und Cyberprogramme befasst.

Dem Rechnungshof geht es bei seiner seit dem Sommer geäußerten Kritik nicht so sehr um entgangene Sozialversicherungsabgaben. Den Kontrolleuren war vielmehr aufgefallen, dass das BMVg sich häufig bestimmte Beratungsunternehmen oder Experten »wünschte« und die notwendige Mittel für deren Bezahlung vom BAAINBw, das dem Ministerium nachgeordnet ist, über eine generelle vom Innenministerium geschlossene Rahmenvereinbarung des Bundes abbuchen lässt. Vergaberechtswidrig. Das wussten die Zuständigen in von der Leyens Umgebung offenbar. Warum sonst verschleiert man alles, indem Unterauftragnehmer, die alles noch teurer machen, eingeschaltet werden?

Auszuräumen ist die begründete Befürchtung, dass die Bundeswehr einen Teil ihrer neuen Aufgaben - insbesondere im IT-Sektor und beim Aufbau der Cyberstreitkräfte - ohne externe Unterstützung nicht bewältigen kann und die daher eingegangene Abhängigkeiten von bestimmten Privaten dauerhaft und undurchschaubar bleiben. Das, so sagen die Rechnungsprüfer, stelle für den Bund ein »erhebliches Risiko« dar.

Man darf bezweifeln, dass dem Verteidigungsministerium an Aufklärung in der Berateraffäre gelegen ist. Wie »Die Welt« berichtete, verschickte die für die Beziehungen zum Deutschen Bundestag zuständige Referatsleiterin eine als Verschlusssache gekennzeichnete Mail an einen breiten Verteiler. Darin wird allen Mitarbeitern des Ministeriums ein faktisches Redeverbot gegenüber den Volksvertretern auferlegt. »Gesprächsbitten aus dem parlamentarischen Raum« seien zunächst an das Parlamentsreferat zu übermitteln, heißt es mit Verweis auf die Geschäftsordnung des Ministeriums. Ministerin von der Leyen versucht, nicht in den Strudel von Intransparenz hineingezogen zu werden. Die betreffende Mail sei nicht mit der Hausleitung abgestimmte worden, hieß es. Das BMVg stehe zu seiner Zusage gegenüber den zuständigen Ausschüssen, bei der Aufklärung der vom Bundesrechnungshof kritisierten Beratungstätigkeit externer Fachleute eng mit den Abgeordneten zu kooperieren.

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