«NSU 2.0» nutzt Mittel der Frankfurter Polizei

Durch eine Strafanzeige der bedrohten Anwältin Seda Basay-Yildiz flogen rechtsextreme Chats von Beamten auf

  • Lotte Laloire
  • Lesedauer: 3 Min.

Bei internen Ermittlungen wurden in Frankfurt am Main rechtsextreme Chats von fünf Polizisten aufgedeckt. Auslöser war eine Strafanzeige der Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız.

Alles begann im August mit den Worten: «Verpiss dich lieber, solange du hier noch lebend rauskommst, du Schwein! Als Vergeltung schlachten wir deine Tochter.» Das stand in dem Drohbrief, den die Frankfurterin Başay-Yıldız erhalten hatte. Er war unterschrieben mit «NSU 2.0». Als Nebenklage-Anwältin beim NSU-Prozess hatte Başay-Yıldız unter anderem bewiesen, dass an der rassistischen Mordserie mehr als drei Täter beteiligt gewesen sein müssen.

Die Juristin verteidigt auch Islamisten wie den angeblichen Bin-Laden-Leibwächter Sami A. Hassnachrichten ist sie gewohnt. Meist kommen diese aus der rechten Ecke. Neu an dem Brief im Sommer war, dass darin der Name ihrer zweijährigen Tochter sowie ihre Privatadresse genannt wurden. Die Frau machte sich mehr Sorgen als sonst und erstattete Anzeige bei der Polizei.

Just bei dieser Frankfurter Behörde war Anfang letzter Woche bekannt geworden, dass fünf Beamte in Chats rechtsextreme Inhalte ausgetauscht haben sollen. Mindestens vier Polizisten und eine Polizistin haben sich wohl über ein Jahr hinweg verfassungs- und fremdenfeindliche Fotos und Symbole geschickt. Polizeipräsident Gerhard Bereswill bestätigte: «Das sind tatsächlich Hakenkreuze, Hitler-Bilder und Ähnliches gewesen.» Die Hetze soll sich gegen Flüchtlinge und Behinderte gerichtet haben. Die Fünf wurden umgehend suspendiert. Bereswill versprach, dass die Beamten entlassen werden, sofern die jetzt erhobenen Vorwürfe der Wahrheit entsprechen. Der Polizeipräsident hofft, dass es sich um einen Ausnahmefall handele.

Dazu sagte Martin Kiehm, Vorsitzender der Linksfraktion im Frankfurter Stadtparlament: «Es ist auffällig, wie oft solche ›Ausnahmefälle‹ bei Ermittlungsbehörden auftreten.» Bereswill sollte sich laut Kiehm besser fragen, ob an der Kritik von Menschenrechtsverbänden wegen strukturellem Rassismus bei der Polizei etwas Wahres dran sein könnte.

Diesen Samstag berichtete dann die «Frankfurter Neue Presse», dass die Strafanzeige von Başay-Yıldız der Grund war, dass die rechtsextremen Chats entdeckt wurden. Das legten erste Ermittlungsergebnisse des Staatsschutzes nahe. Diese Abteilung der Polizei, die mitunter mit dem Verfassungsschutz verwechselt wird, hat herausgefunden: Die Melderegister-Einträge von Başay-Yıldız sind von einem Dienstcomputer des ersten Frankfurter Polizeireviers abgerufen worden. Noch ist unklar, ob die suspendierten Polizisten Absender der Drohbriefe an Başay-Yıldız waren, ob andere Zugriff hatten oder ob es in der Behörde noch mehr Neonazis gibt.

«Es ist schockierend, wenn der Verdacht im Raum steht, dass über einen Polizeicomputer Meldedaten abgerufen werden, um als ›NSU 2.0‹ eine Morddrohung gegen ein Kind zu verschicken», sagte die Vorsitzende der LINKEN im Hessischen Landtag, Janine Wissler, gegenüber «nd». Innenminister Peter Beuth (CDU) habe dazu bisher geschwiegen. Die Linksfraktion habe für Mittwoch eine Sondersitzung des Innenausschusses im Landtag beantragt. «Der Innenminister muss erklären, seit wann er darüber informiert ist und ob es sich um ein größeres Netzwerk handelt», so Wissler.

Der Wissenschaftler Ulli Jentsch von der Dokumentationsstelle «NSU-Watch» sagte «nd»: «An dieser Nazi-Zelle in Frankfurt können den Rassismus in den Reihen der Polizei jetzt alle nachvollziehen.» Dieser sei den Angehörigen der NSU-Opfer, die die bedrohte Frankfurter Anwältin Başay-Yıldız vertreten hatte, bereits im NSU-Prozess klar geworden. Bereits in diesem Kontext hatte es Kritik an der Polizei gegeben, die die Verbrechen der Rechtsterroristen teilweise gedeckt haben soll. Jentsch forderte deshalb nicht nur «Diversity-Trainings oder Anweisungen von Oben», sondern «eine »schonungslose Offenlegung über das Ausmaß des Rassismus durch unabhängige Stellen«.

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