War, ist, bleibt völkerrechtswidrig

Alexander Isele zum Schweigen der deutschen Bundesregierung zur türkischen Besatzung in Syrien

  • Alexander Isele
  • Lesedauer: 1 Min.

Einfach werde es sein, die Reste der Terrororganisation »Islamischer Staat« in Syrien zu zerstören, tönt der türkische Außenminister. Gleichzeitig koordinieren Recep Erdogan und Donald Trump den US-Truppenabzug aus Nordsyrien. Anders als Trump auf Twitter herumzwitschert, will Erdogan allerdings nicht die Reste des IS bekämpfen, den er ja erst starkgemacht hat, sondern linke Kurden zur Strecke bringen. Und dafür bekommt er nun vom großen Mann aus Washington freie Hand.

Mit dem Rückendeckung der USA hat Erdogan auch nichts zu befürchten. Zwar sträubt sich Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, aber schon Deutschland wird sich wohl mit Kritik zurückhalten. Bis heute weigert sich die Bundesregierung, den nun fast einjährigen Afrin-Krieg als völkerrechtswidrig zu bezeichnen - entgegen der Feststellung eines wissenschaftlichen Gutachten des Bundestags, das die Türkei als Besatzungsmacht in Syrien bezeichnet.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages beruft sich dabei auf die Haager Landkriegsordnung von 1907, die Regierung flüchtet sich Nebelkerzen à la »die Situation in der Türkei und (...) auch in Nordsyrien, ist fluide.« Dort fließt vor allem kurdisches Blut - die Position der Bundesregierung ist skandalös.

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