Rechtskräftiges Urteil gegen Waffenhändler
München. Zweieinhalb Jahre nach dem Münchner Anschlag ist das Urteil gegen den Verkäufer der verwendeten Waffe rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten sei unbegründet, seine Verurteilung zu sieben Jahren Haft rechtsfehlerfrei, teilte der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe mit. Der aus Marburg stammende Philipp K. hatte die Waffe samt Munition im Sommer 2016 übers Darknet verkauft. Der 18-jährige Käufer hatte am 22. Juli 2016 am Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen erschossen und Selbstmord begangen. dpa/nd
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