BGH klärt Elternschaft bei Kind von Leihmutter
Karlsruhe. Ein Paar mit unerfülltem Kinderwunsch kommt um die Adoption ihres im Ausland per Leihmutter geborenen Kindes in der Regel nicht herum. Auch wenn die mit dem Samen des Ehemannes befruchtete Eizelle der Ehefrau der Leihmutter eingesetzt wurde, sei die Ehefrau des später geborenen Kindes damit nicht automatisch auch die rechtliche Mutter, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Allerdings könne die Ehefrau die rechtliche Mutterschaft mit Hilfe eines Adoptionsverfahrens erhalten. Im entschiedenen Rechtsstreit hatte ein aus dem Raum Dortmund stammendes Ehepaar mit unerfülltem Kinderwunsch eine künstliche Befruchtung mit dem Samen des Mannes und der Eizelle der Ehefrau vorgenommen. Eine in der Ukraine lebende Frau trug das Kind aus und brachte es im Dezember 2015 zur Welt. Alle hatten sich darauf geeinigt, dass die Deutschen auch die rechtlichen Eltern des Kindes sein sollten. epd/nd
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