+++ Zahlen & Fakten +++

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Nicht jeder braucht eine Ruhepause

Alle Arbeitnehmer brauchen Pausen - allerdings unterschiedlicher Art. Wichtig ist dabei, ein Gegengewicht zur jeweiligen Tätigkeit zu schaffen, rät Sportwissenschaftler Prof. Ingo Froböse von der Deutschen Sporthochschule in Köln. Wer viele soziale Kontakte hat, für den ist Meditation oder ein Spaziergang ein guter Ausgleich. Wer dagegen viel alleine vor sich hinarbeitet, sollte sich mit Freunden treffen oder mit den Kollegen Mittagessen gehen.

Der Experte rät, Pausen im Tagesrhythmus fest alle 70 bis 90 Minuten einzuplanen - und auch in Stressphasen nicht darauf zu verzichten. Schon Auszeiten von nur drei Minuten reichen für eine Regeneration aus.

Muss man einer Versetzung zustimmen?

Müssen Arbeitnehmer einem Abteilungswechsel oder Wechsel des Arbeitsortes etwa von Berlin an den Standort der Firma in München zustimmen? »In der Regel bedarf es keiner Zustimmung«, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. »Rechtlich ist eine Versetzung eine durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckte einseitige Veränderung, die keine Zustimmung des Arbeitnehmers benötigt.«

Eine solche Versetzung könne sich etwa auf die Arbeitszeit, den Umfang, den Ort oder das Aufgabenportfolio beziehen. Oftmals sei im Arbeitsvertrag festgelegt, zu welchen anderen Tätigkeiten Arbeitnehmer auch verpflichtet werden können. »Das müssen aber in der Regel schon Aufgaben sein, die in der Hierarchie und in der Gehaltsstufe vergleichbar sind«, ergänzt der Fachanwalt.

Berliner Senat ermutigt zum Bildungsurlaub

In Berlin sollen mehr Arbeitnehmer von ihrem gesetzlich verbrieften Recht auf zehn Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Kalenderjahren Gebrauch machen. Der Senat und die Landeszentrale für politische Bildung haben dazu eine Kampagne gestartet.

Von beruflicher Weiterbildung profitieren Beschäftigte und Betriebe. Dennoch nutzten im Vorjahr in Berlin weniger als ein Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Angebote im Rahmen von Bildungsurlaub.

Gibt es für alle Kollegen im Betrieb gleich viel Urlaub?

Haben alle Mitarbeiter in einem Unternehmen den Anspruch auf die gleiche Anzahl von Urlaubstagen? »Im Regelfall: Nein«, so der Arbeitsrechtler Peter Meyer. Grundsätzlich sei die Anzahl an Urlaubstagen über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus Verhandlungssache des Einzelnen.

»Kommt ein Bewerber aus einem Unternehmen mit 30 Urlaubstagen und fordert das ein, kann ihm der neue Arbeitgeber das gewähren«, so Meyer, auch wenn im Betrieb eigentlich 25 Urlaubstage üblich sind. Gerade gefragte Fachkräfte haben im Einzelfall Verhandlungsspielraum. Gibt es einen Betriebsrat, werde der aber im Rahmen seines Mitbestimmungsrechts zu Urlaubsfragen versuchen, Ungleichheiten zu glätten.

In Unternehmen, für die Tarifverträge gelten, sehen diese in der Regel einheitlich für alle Arbeitnehmergruppen gleich lange Urlaubszeiten vor. Eine Urlaubsdauer, die sich nach der Vergütungsgruppe unterscheidet, gibt es in der Regel nicht.

In manchen Unternehmen ist festgelegt, dass mit längerer Betriebszugehörigkeit ein längerer Urlaubsanspruch entstehe. Doch Vorsicht: Diese Regelungen kann auch als altersdiskriminierend ausgelegt werden. Agenturen/nd

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