Kirche gegen Opas Urne im Wohnzimmer

Noch immer gilt Friedhofszwang im Nordosten - Expertenkommission uneins

Seuchengefahr durch Leichen, die mit gefährlichen Krankheitserregern infiziert waren, hatte die Obrigkeit einst dazu bewogen, Bestattungen nur auf geeigneten Flächen außerhalb von Städten und Dörfern zu erlauben. So war vor langer Zeit der »Friedhofszwang« entstanden, beispielsweise zur Zeit Friedrich II. »des Großen«, 1794 durch eine Order im Preußischen Landrecht.

Viel hat sich seither verändert, auch in der Bestattungskultur. Vielerorts wird demzufolge über eine Lockerung jener Vorschrift diskutiert, vor allem mit dem Wunsch vieler Trauernder, die Urne eines Verstorbenen mit nach Hause nehmen zu dürfen. Ein Thema, mit dem sich die vom Landtag eingesetzte »Expertenkommission Bestattungskultur Mecklenburg-Vorpommern« am Montag nicht zum ersten Mal befasste, ohne sich auf eine Empfehlung ans Parlament zur Reform des Bestattungsrechts zu einigen. Die Sache wurde vertagt.

Bestattungsrecht ist Ländersache, und nahezu überall in ...


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