Mietstundung ist nicht umsonst

Neuer Kündigungsschutz beinhaltet Verzugszinsen

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 2 Min.

Die ersten Immobilieneigentümer bekommen Probleme, ihre Raten an die Bank zu zahlen. Die größte deutsche Sparkasse, die Hamburger Haspa, teilte gerade mit, mehrere Hundert Kunden hätten bereits von der Möglichkeit der Aussetzung der Zins- und Tilgungsraten Gebrauch gemacht. Neue gesetzliche Regelungen ermöglichen es privaten Häuslebauern wie auch professionellen Immobilieneigentümern, sich bei finanziellen Problemen infolge der Coronakrise die Monatsraten ihres Kreditvertrages für April bis Juni stunden zu lassen. Zahlungen, die jetzt ausgesetzt werden, verlängern den Kreditvertrag über die vereinbarte Laufzeit hinaus, ohne dass ein zusätzlicher Zins verlangt wird, versichert ein Sprecher der Haspa auf Anfrage.

Anders sieht es für Mieter aus. Der erweiterte Kündigungsschutz, den Corona-Kabinett und Bundestag im März beschlossen haben, erhitzt daher die Gemüter. Mietern von Wohnraum und Gewerberäumen, die aufgrund der Coronakrise ihre Miete im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni ganz oder teilweise nicht zahlen können, darf demnach nicht gekündigt werden. Immobilienfachleute warnen indes davor, eine »Mietstundung« mit einem »Mieterlass« zu verwechseln. »Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete bleibt im Grundsatz bestehen«, betont der Immobilienverband Deutschland.

Da das Gesetz keine formalen Vorgaben macht, könnte ein Schreiben an den Vermieter ausreichen, um die Zahlungseinstellung mitzuteilen. Vermieterverbände pochen dagegen auf Nachweise des Verdienstausfalls. Der Deutsche Mieterbund empfiehlt Mietern angesichts rechtlicher Unklarheiten daher, nicht einfach die Miete zu kürzen, sondern mit dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Außerdem sollten Mieter prüfen, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben.

Begleicht der Mieter alle aufgelaufenen Mietrückstände bis Ende Juni 2022, ist eine fristlose Kündigung des Vermieters ausgeschlossen. Dieser Aufschub ist indes nicht billig. Hinzu kommen nämlich noch die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Verzugszinsen. Die liegen fünf Prozent über dem Basiszinssatz, den die Bundesbank seit dem Jahr 2016 auf minus 0,88 Prozent festgelegt hat - also bei 4,12 Prozent. Wer drei Monate seine Miete von beispielsweise 750 Euro aussetzt, muss in zwei Jahren nicht allein 2250 Euro nachzahlen, sondern auch rund 200 Euro Zinsen. Der Mieterbund sieht daher dringenden Korrekturbedarf des am 1. April in Kraft getretenen Kündigungsschutzgesetzes.

Nutznießer der Verzugszinsen wären nicht allein große Immobilienfirmen. Nach Angaben des Eigentümerverbandes Haus & Grund werden zwei Drittel der Mietwohnungen in Deutschland von privaten Kleinvermietern angeboten. Die Hälfte von ihnen vermietet nur eine einzige Mietwohnung. Nicht selten seien private Vermieter Rentner, die auf die Mieteinnahmen angewiesen sind.

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