Hakan Taş geht erfolgreich vor Gericht gegen die AfD vor

Rechte Partei muss Hetzvideo aus dem Netz nehmen

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 1 Min.

Der Berliner Linkspartei-Abgeordnete Hakan Taş ist gerichtlich erfolgreich gegen die AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus vorgegangen. Eine entsprechende einstweilige Verfügung des Berliner Landgerichts wurde am Donnerstag bekannt und liegt dieser Zeitung vor. Wie von »nd« kürzlich berichtet, hatten die Rechtspopulisten in einem Film mit dem Titel »Das ist Hakan Taş« behauptet, »den Führerschein durfte er trotzdem behalten, trotz einem Promille Alkohol im Blut und einer Verfolgungsjagd blieb diese Fahrt folgenlos«.

Wahr ist: Taş hatte sich nach einer Fahrt unter Alkoholeinfluss im Frühjahr 2019 für seinen damaligen Fehler entschuldigt, alle Kosten und die Strafen bezahlt und seinen Führerschein länger als einen Jahr abgeben. Außerdem hatte er alle Ämter mit Bezug zur Innenpolitik sowie den Posten im Fraktionsvorstand der Linksfraktion aufgegeben. Vor dem Landgericht Berlin konnte der Linkspartei-Abgeordnete nun eine einstweilige Verfügung erwirken, in dem es der AfD untersagt wird, die aufgeführte Behauptung zu wiederholen. »Nun ist es amtlich: Die AfD muss ihr Hetzvideo aus dem Netz nehmen«, so Hakan Taş am Donnerstag zu dieser Zeitung. Und: »Eine solche Entscheidung macht Mut, dass diejenigen, die von Hass und Hetze durch die Rechtsextremisten betroffen sind, sich erfolgreich zur Wehr setzen können.« Die Kosten für das Verfahren muss die AfD-Fraktion tragen.

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