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Das Bundeskriminalamt gegen den Rest der Welt

Breitscheidplatz-Untersuchungsausschuss: Bundesanwalt sagt über brisantes Vieraugengespräch aus

Ein vertrauliches Gespräch zwischen zwei Personen beschäftigte erneut die Abgeordneten im Breitscheidplatz-Untersuchungsausschuss des Bundestages in der letzten Sitzung vor der Sommerpause.

Verblüffte Stille machte sich im Europasaal im November 2019 breit, als Kriminalhauptkommissar KHK R. M. vom Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen aussagte. Viele Zeugen hatten bereits Dinge ausgesagt, die aus den Landesuntersuchungsausschüssen in Berlin und Düsseldorf bekannt waren. Doch KHK M. steuerte im Bundestag etwas bei, das eben auch nur auf Bundesebene besprochen und untersucht werden kann. M. berichtete von einem Vieraugengespräch, das er mit dem Ersten Kriminalhauptkommissar EKHK Philipp Klein vom Bundeskriminalamt am 23. Februar 2016 geführt hatte und erhob schwere Anschuldigungen. So habe Klein ihm damals vermittelt, dass Murat Cem, der als Kronzeuge im Verfahren gegen den IS-Statthalter in Deutschland galt, zu viel Arbeit mache. Es hätte auch eine Anweisung aus der Führungsebene des Bundesinnenministeriums gegeben, Murat Cem »kaputtzuschreiben«, denn er mache zu viel Arbeit. Cem hatte frühzeitig Hinweise geliefert, dass es sich bei späteren Attentäter Anis Amri um einen anschlagsbereiten Dschihadisten handelte.

Das Vieraugengespräch fand nach einer Sitzung in Karlsruhe statt, die durch den Generalbundesanwalt Salzmann einberufen worden war. Salzmann sagte am Donnerstag dazu aus, dass diese damals Sitzung nötig geworden sei, weil das Bundeskriminalamt in einem geheimen Papier Anfang Februar 2016 schwere Vorwürfe gegen Murat Cem erhoben hatte. Es sei unwahrscheinlich, das eine Vertrauensperson zu zwei Anschlagsplanungen Informationen liefern könne, argumentierte das Bundeskriminalamt energisch auch in der Sitzung. Für die Ermittler aus Nordrhein-Westfalen hielt vor allem KHK M. die Erfolgsbilanz der Vertrauensperson VP-01 Murat Cem vor. Auch Beamte des polizeilichen Staatsschutzes argumentierten für die Glaubwürdigkeit der Informationen. Die unterschiedlichen Bewertungen waren vor allem ein Problem für die Bundesanwaltschaft, die auf den Angaben Cems ihr Verfahren gegen den Statthalter des Islamischen Staates in Deutschland, Abu Walaa, aufgebaut hatte. »Es ist aber schon der Eindruck entstanden, hier stehen die zwei BKAler gegen den Rest der Welt«, beschrieb Bundesanwalt Salzmann den Abgeordneten die Atmosphäre in der Besprechung. Vom Vieraugengespräch selbst habe Salzmann nichts mitbekommen, aber er erinnere sich daran, dass er im Nachgang davon erfahren habe.

Ermittler KHK M. war durch die nicht sachgerechten Anweisungen, die er im Vieraugengespräch erhalten hatte, mehr als irritiert und wandte sich am selben Abend, am Rande eines Essens, zunächst an die Oberstaatsanwältin Claudia Gorf, die ebenfalls an der Sitzung teilgenommen hatte. Sie riet dem aufgebrachten KHK M., das Vieraugengespräch auch dem Bundesanwalt Salzmann zu berichten. Für Salzmann, der sich an das Gespräch mit KHK M. noch erinnert, war der Vorfall zunächst in Vergessenheit geraten, als das Bundeskriminalamt die konträren Einschätzungen zur Glaubwürdigkeit der Vertrauensperson Cem korrigiert hatte.

Mehr als vier Jahre nach dem fragwürdigen Vieraugengespräch ist die Rücksprache mit den Bundesanwälten der Hauptaspekt, der für die Darstellung des KHK M. spricht. Nicht nur Gorf und Salzmann, sondern auch Oberstaatsanwalt Dieter Killmer haben mittlerweile vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages ausgesagt. Die Bundesanwälte trugen dabei sehr differenziert vor, grenzten eigene Erinnerungen von dem ab, was über die Aussage von KHK M. in den Medien berichtet wurden und kamen einhellig zu dem Schluss, dass es keine Erklärung dafür geben könne, dass KHK M. ein derartiges Vieraugengespräch Monate vor dem Anschlag vom Breitscheidplatz erfunden haben könnte.

Weitere Indizien für die Stichhaltigkeit der Aussage von KHK M. hatte ausgerechnet Philipp Klein mit seiner Aussage im Dezember 2019 geliefert. Klein fiel in seiner Aussage durch allerlei semantische Pirouetten, Wortklaubereien und Wiederholungen auf. Letztlich räumte er ein, dass er ein Vieraugengespräch - vielleicht auf dem Weg zur Toilette oder die Treppe hinunter - nicht ausschließen könne, dementierte aber die von KHK M. geäußerten Inhalte vehement. Auch Kleins hitzige Kommentierungen der Sitzung in Karlsruhe, die als Beweisstücke in Form von E-Mails vorliegen, diskreditieren die BKA-Darstellung.

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