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Bestandsschutz für Kinderstationen

Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Gesundheitsversorgung

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Die Bundesregierung will den Pflegesektor personell verstärken: Ab dem kommenden Jahr sollen 20 000 zusätzliche Pflege-Assistenzstellen eingerichtet werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, der am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligt wurde. Die zusätzlichen Pflegehilfskräfte werden aus Mitteln der Pflegeversicherung finanziert. Das Gesetz sieht weitere Erleichterungen für die Pflegebedürftigen zur Versorgung mit Hilfsmitteln vor, die im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlen wurden. Außerdem ist ein Hebammenstellen-Förderprogramm mit 65 Millionen Euro pro Jahr geplant.

Ferner ist in dem Gesetz festgelegt, dass Krankenhäuser künftig mehr Stellen für Hebammen erhalten. Das soll über ein Förderprogramm von 65 Millionen Euro pro Jahr finanziert werden. Zudem können Kinderkrankenhäuser und Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin ab 2021 in die zusätzliche Finanzierung für bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum einbezogen werden. Mit der Einführung gestaffelter Zuschläge in Abhängigkeit von der Existenz bestimmter Fachabteilungen sollen Krankenhäuser im ländlichen Raum stärker gefördert werden. AFP/nd Kommentar Seite 8

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