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Häppchenweise zur Ausgangssperre

Rudolf Walther über die Entwicklung der strengen, teils verwirrenden Corona-Maßnahmen in Frankreichs Großstädten.

  • Rudolf Walther
  • Lesedauer: 4 Min.

Seit dem 6. Oktober gilt für öffentliche Räume der Geselligkeit - Bars, Brasseries, Bistros, Restaurants - in Paris, Marseille und Aix-en-Provence die höchste Alarmstufe zum Schutz gegen Covid-19. Vier Tage später wurden auch Lille, Lyon, Grenoble, St-Etienne, Montpellier, Avignon und Toulouse in diese Kategorie eingeteilt. Die Regeln sind seitdem strikt. Nur in einem Land, in dem man lernt, dass ein Tresen dazu dient, im Stehen zu trinken, bevor man groß genug ist, sich mit einem Ellenbogen auf diesen zu stützen, ist es schwer, solche Verhaltensregeln durchzusetzen. Der Franzose ist aufgebracht. Der Gastronom trickst wo er kann.

Seit einigen Wochen darf also nur noch im Sitzen getrunken und gegessen werden, nach 23 Uhr dürfen ausschließlich Restaurants Alkohol ausschenken und Wirte müssen die Kontaktdaten registrieren. Bars, Bistros, Brasseries und Restaurants sind verpflichtet, sichtbar über die maximale Anzahl der zugelassenen Gäste zu informieren, also die Zahl der Sitzplätze anzuzeigen. Wer dem Wirt oder Kellner allerdings verspricht, sich platzsparend in eine Bank zu drücken, kann mit viel Nachsicht rechnen.

Nach den Vorschriften müssen die Gäste eine Maske tragen, wenn sie sich im Raum bewegen und wenn sie gerade nicht essen oder trinken. Wirte und Kellner beklagen sich heftig - die Leute wüssten nicht mehr, was gilt und was nicht.

Gleichzeitig intensivierte die Polizei die Kontrollen: Allein im 11. Arrondissement in Paris sprach sie zwischen dem 5. und dem 10. Oktober 103 Verwarnungen aus und ordnete zehn Schließungen von Lokalen an. Dabei ist eine völlig offene Frage, was nach polizeilichen Vorstellungen eine »Mahlzeit« (»repas«) ist. Denn nur wo Mahlzeiten serviert werden, darf nach 23 Uhr noch Alkohol ohne Mahlzeit ausgeschenkt werden. Besitzer von Bars, Bistros und Brasseries fragen sich jetzt, ob Erdnüsse, Chips, Oliven, Käse- und Wursthäppchen als Mahlzeiten gelten oder nicht.

Um die Vorschriften zu umgehen, bieten viele Lokale Eintopfgerichte an, obwohl im Café oder an der Bar um die Ecke seit Menschengedenken niemand etwas anderes bestellt hat als Kaffee, Bier, Wasser oder ein Glas Wein. Die Blöcke, in die die Kunden von Lokalen ihre Kontaktdaten eintragen sollten, sind oft auch spät abends noch völlig leer. Und die Besitzer rechtfertigen sich mit dem Hinweis: »Für derlei sind meine Kunden nicht empfänglich.« Pro Tag belegt die Polizei im Durchschnitt nur fünf Personen wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht mit einem Bußgeld von 135 Euro.

In Marseille und anderswo sind die Gastronomen erzürnt und fühlen sich »von Paris« ungerecht bestraft: »Wir werden nicht sterben, ohne zu kämpfen.« Aber zu mehr als wütenden verbalen Protesten und passivem Widerstand ist es bisher nirgends gekommen. Der inoffizielle Sprecher dieses Protests ist Didier Raoult, ein Medizinprofessor aus Marseille, der der Regierung wie deren beratenden Virologen Versäumnisse und verfehlte Maßnahmen vorwirft. In den Medien findet er dafür viel Resonanz.

Emmanuel Macrons Rede vom 14. Oktober übertraf schließlich alle Erwartungen. Aber der dramatische Anstieg von Infizierten - zuletzt über 25 000 täglich - verlangte ein deutliches Signal. Die hohen Infektionszahlen belegen einen demoskopisch ermittelten, massiven Schwund des Vertrauens in die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Regierung unter den 20- bis 40-Jährigen. »Wir feiern nicht mehr, wir gehen keine Freunde mehr besuchen«, erklärte Macron mit fester Stimme, als er die neuen Maßnahmen begründete. Seit Samstag, 17. Oktober, gilt für Paris und acht weitere Großstädte in Frankreich zwischen 21 Uhr und 6 Uhr früh eine komplette Ausgangssperre für die nächsten vier Wochen. Bei Übertretung des Verbots droht eine Buße von 135 Euro. Die Sperre betrifft nicht nur Bars und Restaurants, sondern auch Kinos, Konzertsäle, Theater und Fitnessstudios. Für Schichtarbeitende gibt es Passierscheine. Ein so rigides Ausgehverbot gab es zuletzt in den 1960er Jahren gegen Ende des Algerienkrieges und angesichts der Terroranschläge der OAS (Organisation de l’armée secrète). Wie das nächtliche Ausgehverbot in den Quartieren und Stadtteilen ankommt, wird sich zeigen. Nicht selten ist dort Polizeipräsenz ein Anlass für Krawalle.

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