Antiterrordatei abschaffen

Daniel Lücking über die Datensammlung ohne Sinn und Verstand

Zur etablierten Praxis bei den Sicherheitsgesetzen scheint es zu gehören, dass diese erst einmal eingeführt werden und sich danach Gerichte damit befassen, was der Gesetzgeber nun schon wieder alles angerichtet hat. Nonchalant gehen die Regierungen darüber hinweg, wenn es wieder eine Ansage von den Verfassungsrichter*innen aus Karlsruhe gibt, und legen dann nach. Im Fall des BND-Gesetzes besonders dreist, denn auch dort kommt im zweiten Anlauf nichts zustande, was nicht schon jetzt sichtbar und überdeutlich Vorgaben aus Karlsruhe widerspricht.

Mit der Antiterrordatei hat sich die Law-and-Order-Lobby der CDU/CSU im Bundestag daran gemacht, den ehernen Grundsatz abzuschaffen, demzufolge Polizei und Geheimdienste getrennt arbeiten sollen. Was auf dem Papier schon nicht funktioniert, läuft in der Praxis hanebüchen. Da ignorierte ein Behördenleiter beim Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern die Vorgabe, dass er nach dem Attentat vom Breitscheidplatz 2016 seine Hinweise den Strafverfolgungsbehörden zur Beurteilung hätte überlassen müssen. Eintrag in die Antiterrordatei? Nein. Es brauchte danach Whistleblower aus der eigenen Behörde. Wer schon an eindeutigen Hinweisen scheitert, sollte besser keine anderen Daten interpretieren.

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