Versteigert

Baurat

  • Lesedauer: 1 Min.

u Wer ein Wohnhaus oder eine Wohnung bei einer Zwangsversteigerung kaufen will, muss mit Überraschungen rechnen, so der VPB. In der Regel hat der Interessent nämlich keine Chance, das Objekt vorher von innen zu besichtigen. Eigentümer und Mieter lassen ihn meist nicht ins Haus.

Gleiches kann dem Wertgutachter passieren, der die Immobilie schätzen soll. Auch er kann sich oft nur von außen ein Bild machen. Die Schätzung fällt dann zwangsläufig oberflächlich aus. Bauschäden im Innern bleiben unentdeckt. Der angehende Eigner weiß also nicht, in welchem Zustand das Gebäude ist und was an Sanierungen auf ihn zukommt.

Unerlässlich ist es, alle Unterlagen zum Objekt zu studieren, statt auf gut Glück mitzubieten.

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