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Darf Ostvorpommern das?
Barbara Syrbe (LINKE) über den Hartz-IV-Vorschuss ihres Landkreises
ND: Der Landkreis Ostvorpommern zahlt an seine Hartz-IV-Betroffenen seit Januar fünf Euro mehr, obwohl die Regelsatzerhöhung noch gar nicht beschlossen ist. Darf der Landkreis hier eigenmächtig handeln?
Syrbe: Der Landkreis ist nach § 42 des SGB I berechtigt, Vorschussleistungen auf zustehende Grundsicherungsleistungen zu zahlen. Diese Vorschussleistungen sind nach »pflichtgemäßem Ermessen« unter Einbeziehung der jeweiligen Bedarfssituation zu berechnen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Hartz-IV-Urteil vom vergangenen Februar festgelegt, dass die alten Regelsätze nur bis zum 31.12. gelten dürfen. Bis zu diesem Stichtag sollten neue Sätze berechnet sein. Die uns vorliegenden Informationen aus dem Bundesarbeitsministerium waren, dass es auf jeden Fall eine Erhöhung der Grundsicherung geben wird. Deswegen haben wir uns entschlossen, die Bescheide nicht zurückzunehmen, sondern die fünf Euro als Vorschussleistungen zu zahlen. Alle...
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